Wenn eine Frist unverschuldet versäumt wurde, besteht ein Anspruch auf Wiedereinsetzung in vorherigen Stand.
Diese Wiedereinsetzung muss beantragt werden, da dabei einige Dinge zu beachten sind, solltest du dich immer bei legal@raz-ev.org melden, da es sich hier um eine kurze Frist handelt, bitte "Dringend" in den Betreff schreiben. Aus diesem Grund werden hier auch keine Vorlagen hochgeladen.
Immer wenn im Strafverfahren eine Frist verpasst wurde, kann der Paragraf angewandt werden. Das ist zB der Fall, wenn ein Einspruch gegen einen Strafbefehl zu spät/nicht eingelegt wurde oder wenn ein Gerichtstermin verpasst wurde. Häufige Fälle sind:
Der Wiedereinsetzungsantrag hat einige Vorraussetzungen:
7 Tage Frist
spätestens 7 Tage nach Bekanntwerden der Fristversäumnis muss der Antrag gestellt werden. zB am Mittwoch bekommst du eine Ladung für einen am Dienstag stattgefundene Hauptverhandlung, dann muss bis spätestens am Mittwoch eine Woche später der Antrag gestellt werden.
Nachholen der Handlung
Mit dem Wiedereinsetzungsantrag muss eine versäumte Handlung nachgeholt werden. zB bei versäteten/verpassten Einspruch gegen eine Strafbefehl, muss mit dem Antrag auch Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt werden.
Glaubhaftmachung des unverschulden
In dem Antrag muss erklärt werden, warum die Frist verpasst wurde und warum das unverschuldet passiert ist. Dafür musst du die relevanten Tatsachen erklären und soweit möglich auch belegen. zB. Wenn du eine Einspruch verschickt hast, dieser aber beim Gericht nicht ankam, musst du ein Faxprotokoll/Einschreibenschein etc vorlegen oder erklären wann und wie du den Einspruch verschickt hast.