Vom Ablauf her fragt zuerst die Richterin, dann die Staatsanwaltschaft und als letztes die Verteidigung. Tendenziell gehen Gericht und Staatsanwaltschaft auf die Kriterien des Nötigungsvorwurfes ein. Deswegen können wir uns bei unseren Fragen auf die Aspekte konzentrieren, die wir persönlich hervorheben möchten oder die noch nicht klar geworden sind. Eine sehr langatmige Befragung kann Spannung rausnehmen während es sich auch gut anfühlen kann, Polizist:innen ausfragen zu dürfen ;)
Allgemein dürfen keine rhetorischen Fragen gestellt werden. Ich darf z.B. nicht fragen “Ich war also komplett friedlich, richtig?”. Stattdessen sollten Fragen eher offen formuliert sein - also “Wie können Sie mein Verhalten beschreiben? War dies aggressiv? Oder eher friedlich?”.
- Versammlungsmerkmale
- Hatten die Demonstrierenden Banner dabei? Welche Botschaft wurde durch die Banner/Schilder/Plakate ausgedrückt?
- Haben Sie die Protestaktion als Versammlung anerkannt? Wurde diese aufgelöst? Können sie den Auflösungsvorgang beschreiben?
- Kriterien der Verwerflichkeit befragen
- Hat der Angeklagte sich in irgendeiner Weise gewaltvoll oder aggressiv verhalten? Kam es zu irgendwelchen Gewalttätigkeiten und wenn ja, von wem gingen diese aus?
- Haben die Protestierenden sich darum bemüht, dass es unter den Autofahrenden friedlich bleibt? Gab es Kommunikationsbemühungen zwischen den Protestierenden und den Menschen in Autos?
- Ist ihnen bekannt, dass ein Rettungsfahrzeug blockiert/behindert wurde in Zusammenhang mit diesem Protest?
- Musste eine Rettungsgasse gebildet werden? Können Sie sich daran erinnern, wo Menschen angeklebt und wo sie nicht angeklebt wurden (= Möglichkeit der Rettungsgasse)?
- Wie lang war der Stau? Wie ist die typische Verkehrssituation an dieser Stelle normalerweise? Was sind sonstige Stauursachen in dieser Gegend?
- Fragen zur Klimakrise, z.B. worum es in dem Prozess geht; ob ihnen die Klimakrise Angst macht etc.
- Wie haben die Autofahrenden reagiert?