- Präventivrecht
- bestimmt was die Polizei tun darf, um die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten.
- härtestes Mittel hier ist die Unterbindungsgewahrsamnahme.
- Landesrecht = 16 unterschiedliche Gesetze
- definiert Vorgangsweisen, wie den Ablauf eines Gerichtsverfahrens.
- beinhaltet viele Nebengesetze, wie zum Beispiel Richtlinien für Straf- und Bußverfahren.
- definiert Verbote und die Höhe von möglichen Strafen.
- Hier sind vorallem die Kommentare wichtig und ausschlaggebend für die Lesart der Gesetzeslage.
- Vorparagraphen: rechtfertigender Notstand.
- z.B. das Nicht-Entfernen von einer aufgelösten Versammlung lässt sich hier als klassischer Vorwurf verorten.
- Ergänzungsgesetz
- Hier ist festgeschrieben, wie genau Gerichtsverfahren ablaufen müssen, z.B. dass sie öffentlich sein müssen.
- Landesrecht
- fast alle Aktionen betreffen auch immer diesen Rechtsbereich.
- steht auf höchster Ebene zum Beispiel über dem Polizeirecht und der Straßenverkehrsordnung.
- Versammlung = ab 2 Personen, mit politischer Außenwirkung (z.B. Banner, Sprüche)
- siehe auch: Ordner zum Versammlungsrecht
- Hierarchie des Gesetzes: Es kann sein, dass die Polizei rechtswidrig in eine Versammlung eingreift, zum Beispiel bei vergessener Auflösung der Versammlung.