Mahnung(en): Die Landesoberkasse (LOK) entscheidet, ob es hier nur eine oder mehrere Mahnung gibt.
Gerichtsvollzieher:in (GV) kommt unangekündigt bei dir Zuhause vorbei. Wenn du da bist, darf GV sich in der Wohnung umsehen, diese aber nicht durchsuchen. Wenn du nicht da bist, wird ein Zettel in deinen Briefkasten geworfen. Daraufhin solltest du möglichst direkt anrufen und einen Termin ausmachen, der in der Regel innerhalb von zwei Wochen stattfindet.
Die Akte wird vom GV an die LOK zurückgeschickt mit einem Vermerk zur (Nicht-)Pfändung von Gegenständen o.ä.
LOK und/oder die Staatsanwaltschaft (StA) hat die Möglichkeit eine Vermögensauskunft zu erfragen. Diese muss allerdings nicht beantwortet werden. Auch der Arbeitgeber muss nicht genannt werden - bei Beantwortung gibt es die Gefahr der Gehaltspfändung, da dann ermittelt werden kann, wieviel genau du wo verdienst.
Die Staatsanwaltschaft darf eigentlich keine Konten filzen - dies passiert aber zum Teil trotzdem. Dies wird aber selten genutzt, wenn einfache Geldstrafen im Raum stehen und Erfolgsaussichten eines solchen Filzens unklar sind.
Die Vollstreckung ist beendet, wenn statt der Geldforderung, eine Haft verbüßt wird.
Zu zivilrechtlichen Forderungen des Staates gehören z.B. Ordnungsgelder und Gebührenbescheide.
Wenn du diese Forderungen nicht zahlst, drohen dir entweder Ordnungshaft oder das Gericht verlangt eine Vermögensauskunft.
Dies kann bei hohen Forderungen teuer werden.
Der Ablauf einer solchen Vermögensauskunft hängt davon ab, wie modern die Justiz im jeweiligen Bundesland, aber grob ist dieser wie folgt:
Unterschriften in Anwesenheit des GV
Eid unter Zeug:innen (eine Falschangabe führt zu einem strafbaren Mein-eid)
Hier ist es wichtig, sich vorher einen guten Überblick zu schaffen, um keine Falschangaben zu machen.
Wenn du keine Vermögensauskunft gibst, ist eine Erzwingungshaft bis zu sechs Monaten zur Abgabe der Vermögensauskunft möglich. Danach besteht deine Schuld allerdings weiter, aber der Staat hat keine Vollstreckungsmöglichkeit mehr. Diese Schuld wird wenn dann nach langer Zeit weiterverfolgt.
Grober Ablauf: Antrag auf Vermögensauskunft, Vollstreckung durch GV - wenn dies verweigert wird, ist Erzwingungshaft möglich. Der Gläubiger zahlt in diesem Fall dann die Gerichts- und Haftkosten.
Dem privatem Gläubiger ist es erlaubt, Gegenstände zu verkaufen, deren Wert über der Forderung liegt und die Differenz herauszugeben. Dies ist z.B. dem staatlichem Gläubiger nicht erlaubt.
Hier gibt es eine Pflicht zur Lagerung von einem Monat. In dieser Frist bleibt die Zahlungsmöglichkeit bestehen.
Eine öffentliche Versteigerung erzielt in der Regel ein Drittel des Neupreises. Da durch eine solche Versteigerung folgende Kosten gedeckt werden müssen: Gerichtskosten, Gebühren (Mahnungen, sowie das Gehalt des GV), die Lagerung, sowie das Gehalt des Auktionärs. Wenn diese Kosten nicht gedeckt werden können durch den Werte des zu möglicherweise pfändbaren Gegenstandes, wird dieser in der Regel nicht gepfändet.
Um eine Pfändung von Grundstücken rentabel für den Staat zu gestalten, muss eine wirklich hohe Schuld bestehen: Zwischen Schuld und Grundstückswert sollte es einen verhältnismäßigen Vergleich geben.
Es muss Zeit eingeräumt werden, damit die Person eine andere Wohnung finden kann.
Alles, was zum normalen Leben notwendig ist. (z. B. Laptop, Fernseher, Handy)
Alles, was für Beruf & Ausbildung notwendig ist. (z. B. Fahrrad, PC, etc.)
Ein besonderes Erbstück.
Vermögen bis 5.000 €. Vermögen von Firmen sind auch nicht pfändbar - auch wenn es sich um Personengesellschaften oder Unternehmensgesellschaften handelt von der nur eine Person selbst lebt.
Einkommen bis circa 1339,99 € brutto für ledige Menschen, die keine Unterhaltsverpflichtung haben. Dies ändert sich jedes Jahr. Dies kannst du dir relativ schnell im Internet raussuchen.
Eine Schenkungskette, die verhindert, dass Gegenstände bei der Schuldnerin gepfändet werden können, muss aus mindestens 3 Gliedern bestehen: Schenker - Zwischenstation - Endstation.