Wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt (z.B. weil du Widerspruch gegen einen Bescheid oder einen Strafbefehl eingelegt hast) fallen Gerichtskosten an. Außerdem ist es in einigen Fällen sinnvoll, wenn du dich anwaltlich vertreten lässt (RAZ kann Kontakte vermitteln). Die Prozesskosten, die hierbei entstehen (Gerichtskosten und Anwält*innenkosten) können bei Klimaprotesten in manchen Fällen vom Umwelt-Treuhandfonds (UTF) getragen werden.
Für weitere Möglichkeiten, wie du Repressionskosten finanzieren kannst, schau mal unter: https://wiki.raz-ev.org/e/de/oeffentlich/Legal-Wiki/Repression/Strafen-Kosten/kosten
Antragskriterien sind auf der Website des UTF genauer beschrieben.
Es gibt kein Auszahlungsformular. Ihr schickt einfach eine Mail hin.
Über den UTF können keine Strafen gezahlt werden. Zu ‚Strafen‘ zählen hier ausnahmsweise ganz unjuristisch auch Dinge wie Gebührenbescheide von Polizeieinsätzen, Lösekosten etc.
Folgende Dinge können vom UTF übernommen werden:
Wenn Aktivist:innen von Anwält:innen vertreten werden (hier entstehen ja auch die meisten erstattungsfähigen Kosten), läuft der Antrag beim UTF im Normalfall über die Anwält:innen. Der Antrag kann gestellt werden, bevor das Verfahren abgeschlossen ist. Hier kann der UTF eine Kostenübernahmeerklärung abgeben.
Dazu ist wichtig:
Rechnungen von Anwaltskanzleien können direkt an den UTF geschickt werden, sollten aber an die Mandant*innen adressiert sein. Es ist auch möglich, dass die Aktivist:innen selbst den Antrag stellen.
Vorteile wenn die Anwält:innen das übernehmen:
In diesem Fall fallen keine Anwält:innenkosten an. Allerdings können natürlich Gerichtskosten auferlegt werden bei Einstellung des Verfahrens (nicht auf Staatskosten) oder Verurteilung. Hier stellen die betroffenen Aktivist:innen selbst den Antrag beim UTF, nachdem das Gericht entschieden hat, dass sie die Gerichtskosten tragen müssen. Pro Hauptverhandlung sind es am Amtsgericht mindestens 75 €, dazu kommen noch Fahrtkosten von Zeug:innen.