- Hierbei handelt es sich um einen sehr wahrscheinlichen Vorwurf, der uns in eigentlich allen Situationen von Straßenblockaden vorgeworfen wird, da wir Menschen daran hindern, einen Ort zu verlassen.
- Ohne Vorstrafen sind folgende Dinge möglich/wahrscheinlich bei einer Verurteilung:
- Geldstrafe
- kein Eintrag ins Führungszeugnis bei bis zu 90 Tagessätzen
- mehr als 90 Tagessätze führen zu einem Eintrag ins Führungszeugnis
- Mit Vorstrafen wird eine Haftstrafe wahrscheinlicher, sowie der Eintrag ins Führungszeugnis, wenn die Vorstrafe nicht länger als fünf Jahre her ist.
¶ Straftatsvorwurf Widerstand gegen Vollstreckungsbeamt*innen §113 StGB
- Solche Dinge sind bei Lock-Ons, oder Glue-Ons wahrscheinlich und kann euch z.B. vorgeworfen werden, wenn ihr euch festklebt. Allerdings ist dann fraglich, ob dieser Vorwurf vor Gericht standhalten wird, da dies keine aktive Handlung des Widerstands darstellen kann.
- Der Tatbestand des “Widerstandes” ist sehr weit gefasst. Dementsprechend sollten alle Handlungen, die als Widerstand gewertet werden können, vermieden werden in der Aktion. Hierzu können ruckartige Bewegungen auch schon zählen, sowie plötzliches Aufstehen. Tendenziell wird eher den Polizisti vor Gericht geglaubt, falls es zu einer Aussage kommen sollte. Also hier eher aufpassen :)
- Ohne Vorstrafen kann nach §113 StGB mit einer Geldstrafe verurteilt werden.
- Gerade in öffentlichen Vorträgen und Reden müssen wir aufpassen, dass wir nicht zu Straftaten auffordern, da dies eine Straftat ist.
Was nicht erlaubt ist: „Kommt alle und klebt euch mit mir auf die Straße!“.
- Aber es gibt Wege die selbe Message unkritisch zu formulieren:
1. Gibt es neben der Blockade eine angemeldete Versammlung, kann zu dieser aufgerufen werden
2. Du darfst erzählen, was du gehört hast ("Einige planen im Anschluss dieser Demonstration eine Blockade")
3. Du darfst erzählen, was Du selber vor hast ("Ich werde im Anschluss die Straße blockieren"). In diesem Fall darfst Du sogar einladen, zu kommen, aber nicht mit zu blockieren. So bleibt offen, ob die Angesprochenen mitblockieren oder nur das Geschehen sich anschauen (was nicht strafbar ist)
Generell gilt leider wie immer, dass die Polizei trotzdem versuchen kann, uns eine Aufforderung zu Straftaten anzuhängen, auch wenn gar keine vorliegt.
- Wenn ihr in der selben Stadt erneut auf die Straße geht, werden euch zunächst erneut die gleichen Straftaten vorgeworfen (hier gilt §54 StGB). Ihr sammelt dann erstmal Strafanzeigen wegen Nötigung.
- Aber: Am Ende werdet ihr nicht für jede Straftat verurteilt, sondern für alle gemeinsam ein Mal. So sollte es zumindest sein, weil die Verfahren dann verbunden werden. Dabei wird sich angeguckt, welcher Straftatsvorwurf die höchste Strafe hatte und dieser wird dann nochmal angemessen erhöht. Die Summe der Einzelstrafen darf aber nicht erreicht werden.
- Bsp: Ihr blockiert drei Mal. Für jede Tat hält das Gericht 30 Tagessätze à 20 € für angemessen (Geldstrafe erfolgt in Tagessätzen; Tagessatzhöhe vom Einkommen abhängig). Das Gericht darf keine 90 Tagessätze ausurteilen, sondern muss darunter bleiben.