Die Maßnahmen der Polizei müssen das mildeste erfolgversprechende Mittel sein. Schmerzgriffe und andere Formen von Gewalt sind daher gegenüber friedlichem gewaltfreiem Protest, von dem keine Gefährdung ausgeht, niemals verhältnismäßig.
Die Polizei darf nur dann die Teilnehmer*innen einer Versammlung filmen/auf Video aufzeichnen, wenn von ihnen eine erhebliche Gefährdung ausgeht. Bei einem friedlichen gewaltfreien Protest darf sie das also nicht - auch nicht nach Auflösung der Versammlung. In Berlin gibt es zusätzlich eine Sondervorschrift, die es der Polizei auch erlaubt „Übersichtsaufnahmen“ für die Leitung und Lenkung des Polizeieinsatzes zu machen, wenn die Versammlung so groß oder unübersichtlich ist, dass dies zur Gefahrenprognose notwendig ist.
In solchen Fällen helfen folgende Fragen und Aufforderungen:
“Auf welcher rechtlichen Grundlage tun Sie das?”
“Welche milderen Mittel stehen Ihnen außerdem zur Verfügung?”
“Begründen Sie bitte diese Maßnahme.”
“Wir werden Ihr Vorgehen rechtlich prüfen.”
“Die Versammlung ist übersichtlich und für den Überblick über das Geschehen werden keine Aufnahmen gebraucht.”