- Bei Ablehnungen von Anträgen sollte immer direkt auch ein Gerichtsbeschluss hierzu beantragt werden, damit dies ins Protokoll aufgenommen wird. Da nicht alles mitgeschrieben werden muss, muss dieser Schritt gemacht werden. Ganz wichtig zum Beispiel für mögliche Revision.
- Nach jedem Abschnitt der Beweisaufnahme können alle Prozessbeteiligten beliebige Erklärungen abgeben – eine super Möglichkeit, um unseren Prozess weiter zu politisieren. Die Angeklagten müssen sogar aktiv hierzu gefragt werden – aber dies wird meistens vom Gericht vergessen.
Tipp: Mensch kann diesen Fehler abwarten und ersten nach dem zweiten Mal darauf hinweisen, diesen Fehler rügen und dann selbst etwas sagen.
- Ein Befangenheitsantrag muss immer direkt nachdem ein Verdacht auf Befangenheit aufgekommen ist, gestellt werden! Sonst ist er verspätet :)
Falls ihr keinen vorbereitet dabei habt im Prozess, beantragt sofort eine Pause zum Schreiben eines unaufschiebbaren Antrags und schreibt den Befangenheitsantrag.
- Richteri kann den Antrag nur selbst verwerfen, wenn er unzulässig ist. Unzulässig ist ein Antrag auf Befangenheit, wenn er zu spät gestellt wurde, unbegründet ist, oder ausschließlich “verfahrendsfremden Zwecken dient" (z.B. Prozessverschleppung).
- In allen anderen Fällen muss Richteri zu den Vorwürfen schriftliche Stellung nehmen und ein anderes Richteri über das Ablehnungsgesuch entscheiden.
- Hier findest du eine Vorlage.