Rechtsmittel ist der Oberbegriff für Berufung und Revision.
Allgemeine Informationen zu den verschiedenen Instanzen und Rechstmitteln am Gericht findet ihr hier.
Es ist super wichtig, dass ihr nach einer Verurteilung vom Gericht innerhalb der Frist Rechtsmittel einlegt. Dafür habt ihr ab Urteilsverkündung eine Woche Zeit! Auch wenn ihr euch überlegt, das Urteil zu akzeptieren, ist das sinnvoll, ihr könnt die Rechtsmittel anfangs auch noch kostenfrei zurücknehmen.
Die Frist endet immer am gleichen Wochentag, wie sie beginnt. Wenn das Urteil z.B. in der Verhandlung am Dienstag verkündet wird, endet die Frist am darauffolgenden Dienstag mit Ablauf des Tages. Bis dahin muss eure Rechtsmitteleinlegung per Post oder per Fax beim Gericht angekommen sein!
Wichtig: Bitte wartet nicht bis zum letzten Moment, bis ihr Rechtsmittel einlegt! Wenn die Post sich verzögert oder es Probleme beim Post- oder Faxversand gibt, geht das zu euren Lasten! Es gibt da keine Kulanz vom Gericht, wenn das Rechtsmittel nicht rechtzeitig eingeht, wird das Urteil rechtskräftig!
Vielleicht habt ihr schon mitbekommen, dass eine möglichst späte Rechtsmitteleinlegung eine Möglichkeit ist, zu verhindern, dass die Staatsanwaltschaft auch Rechtsmittel einlegt. Das stimmt grundsätzlich, ist aber auch nicht super wichtig: In den meisten Fällen ist nicht damit zu rechnen, dass eure Rechtsmitteleinlegung innerhalb kürzester Zeit vom Gericht an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wird, bei der Staatsanwaltschaft das auch gelesen wird und die Staatsanwaltschaft dann erst daraufhin beschließt, auch Rechtsmittel einzulegen. Wenn ihr euch sicher seid, dass es keine Probleme beim Faxversand geben wird, könnt ihr das Rechtsmittel am letzten Tag der Frist einlegen – aber bitte nicht erst spätabends – das ist das Risiko, dass doch etwas schiefgeht, nicht wert!
Rechtsmittel ist der Oberbegriff für Berufung und Revision. Wenn ihr nicht sicher seid, welches Rechtsmittel das richtige ist, könnt ihr auch allgemein „Rechtsmittel“ einlegen (sogenannte "unbestimmte Rechtsmittel"). Es ist dann noch möglich, im Nachhinein festzulegen, ob es eine Berufung oder Revision sein soll. Wir helfen euch dann gerne weiter bei der Frage, ob eine Berufung oder (Sprung-)Revision im konkreten Fall sinnvoll ist.
Wenn ihr Rechtsmittel eingelegt habt, informiert darüber bitte uns ([email protected]) bzw. eure Betreuungsperson.
Eine Berufung muss erstmal nicht begründet werden. Wenn ihr dazu aufgefordet werdet, meldet euch gerne bei uns.
Wenn ihr (unbestimmte) Rechtsmittel eingelegt habt, könnt ihr nach Zustellung des Urteils innerhalb eines Monats dem Gericht gegenüber klarstellen, dass es eine Revision sein soll. Wenn ihr das nicht macht, wird das Gericht es als Berufung behandeln.
Wenn ihr Revision eingelegt habt oder von (unbestimmten) Rechtsmitteln zur Revision übergeht, muss dem Gericht innerhalb von einem Monat nach Zustellung des Urteils eine durch ein:e zugelassene:n Rechtsanwält:in unterschriebene Revisionsbegründung zugehen. Bitte tretet dazu unbedingt rechtzeitig in Abstimmung mit uns! Dann können wir auch die Fragen der Finanzierung klären und ob eine Revision in dem Fall strategisch sinnvoll ist.
Die Rechtsmitteleinlegung richtet ihr an das Gericht, das das jeweilige Urteile erlassen hat (nicht an das Gericht, das über die Rechtsmittel entscheiden wird).
Die unterschriebenen und angepassten Formulare kannst du selbst an die Gerichte faxen oder per Post schicken.
Auf keinen Fall vergessen: Unterschrift! Wenn ihr es per Brief schickt, direkt handschriftlich unterschreiben. Bei einem Fax reicht es auch aus, wenn ihr eure eingescannte Unterschrift einfügt.
Vorlagen findet ihr hier.
Seit Neuestem gibt es auch eine Tabelle, die selbständig Rechtsmittel-Schreiben generiert. Hier findet ihr die Anleitung dazu.