Ihr habt Post bekommen, in der euch Handlungen des Staates in Rechnung gestellt werden.
Hierbei handelt es sich um einen Gebührenbescheid.
Andere Begriffe hierfür sind
Der Bescheid sollte Aufschluss darüber geben, wofür Kosten erhoben werden.
Dies sind typischerweise Dinge wie
Wie in Strafsachen geht dem eigentlichen Bescheid auch in Gebührensachen häufig eine Anhörung voraus. Diese könnt ihr Ignorieren.
Sobald ihr aber den wirklichen Gebührenbescheid bekommen habt, solltet ihr ihn schnellstmöglich zusammen mit einem Foto des Umschlags, in dem der Bescheid euch erreicht hat, an die E-Mail-Adresse [email protected] schicken - gerne direkt mit folgenden Infos:
Im Optimalfall habt ihr euch über diese und die weiteren Wiki-Seiten im Ordner Gebührenbescheide bereits einen Überblick verschafft und wisst, wie mit eurem Gebührenbescheid umzugehen ist. Da die Gebührenbescheide auf Landesrecht basieren, ist es dafür wichtig, dass ihr euch die Seite des Landes anseht, aus dem euer Gebührenbescheid stammt. Sofern dort angegeben ist, dass Zahlung nötig ist, oder noch keine Information dazu vorliegt, zahlt die Gebühr zunächst (außer ihr seid pfändungsbereit). Sofern ihr erfolgreich Rechtsmittel gegen den Gebührenbescheid einlegt, bekommt ihr die Gebühr zurück.
Mit den Dokumenten, die wir zur Verfügung stellen, solltet ihr in der Lage sein selbständig gegen euren Gebührenbescheid vorzugehen.
Allgemeine Kriterien, ob sich das auch lohnt sind
In einigen Bundesländern haben wir aber schon eine klare Strategie, sodass ihr euch über die Kriterien nicht mehr unbedingt Gedanken machen müsst.
Wichtig ist, dass mit dem Einlegen von Rechtsmitteln Verfahrenskosten anfallen, die von der unterlegenen Seite zu tragen sind. Es kann also passieren, dass sich für euch die Kosten letztlich erhöhen.
Informationen zur Kostenerstattung findet ihr hier.
Haltet das RAZ Team bitte über [email protected] auf dem Laufenden, ob ihr Rechtsmittel eingelegt, oder euch dagegen entschieden habt.
Es ist okay den Widerspruch / die Klage zunächst mal ohne Begründung einzureichen (außer auf der Unterseite für euer Bundesland steht dazu etwas Abweichendes).
Ihr beantragt mit unseren Vorlagen Akteneinsicht und behaltet euch die Begründung bis diese ermöglicht wurde vor.
Aber übersendet zusammen mit eurem Widerspruch / eurer Klage am Besten eine Kopie des Gebührenbescheids.
Nachdem ihr Rechtsmittel eingelegt habt, werdet ihr typischerweise weitere Post bekommen, die ihr ebenfalls an [email protected] schicken solltet, damit wir um das Stadium eures Verfahrens wissen. Falls ihr zu einem Schreiben Fragen habt, stellt sie bitte so konkret wie möglich.