Weitere Informationen zu Kostenerstattungen finden sich hier.
Dies sind die Fälle, in denen es Sinn ergibt, Kostenerstattungen zu beantragen
Im folgenden Abschnitt, wird euch erklärt, was ihr tun könnt, wenn eine der oben genannten Konstellationen auf euch zutrifft
Wir haben uns mit dem Bundesverband der Roten Hilfe verständigt, dass es grundsätzlich möglich ist, über deren Ortsverbände Erstattungen von Kosten zu beantragen, die in Verwaltungssachen angefallen sind.
Schreibt dafür eine Mail an die Ortsgruppe eures Wohnorts und schildert euren Fall:
https://www.rote-hilfe.de/ueber-uns/adressen
Ihr wendet euch an die Repressionskostenhilfe von RAZ [email protected] und konzipiert zusammen einen Spendenaufruf.
Alle weiteren Infos dazu finden sich hier.
Ausführliche Infos zum UTF findest du hier.
Die Mittel, die der UTF bereitstellen kann sind begrenzt, weswegen ihr diese nur in Ausnahmefällen und nur nachrangig zu den ersten beiden Optionen in Anspruch nehmen solltet.
Um deine Gebührenbescheide, wie “Klebekosten” oder “Gesakosten” erstatten zu lassen, schreib bitte eine Mail an [email protected] und setze [email protected] in den CC. Dann schick eine zusammenhängende PDF-Datei (wirklich wichtig, damit die Bearbeitung funktioniert!) als Anhang der Mail mit:
Darüber hinaus können grundsätzlich auch die Verfahrenskosten vom UTF übernommen werden, aber auch hier gilt natürlich das Kriterium der Bedürftigkeit. Wenn eure Verfahrenskosten vom UTF getragen wurden und ihr einen Teil der Kosten nach frühzeitiger Rücknahme der Klage zurück bekommt, solltet ihr die zurückerstatteten Kosten dann auch wieder an den UTF weitergeben. In der Standard-Fallkonstellation würde das bedeuten, dass ihr erst die 114€ Verfahrensgebühr vom UTF erstattet bekommt, euch nach Rücknahme der Klage 76€ vom Gericht wieder erstattet werden und ihr diesen Betrag dann anschließend an den UTF spenden sollt. Wir bitten euch dabei ehrlich zu sein und gegenüber dieser sehr hilfreichen Struktur nicht den eigenen finanziellen Vorteil zu priorisieren.
Dies ist eine Möglichkeit, mit der ihr sofern ihr die im Formular aufgeführten Voraussetzungen erfüllt und euer Antrag genehmigt wird, nur die Kosten für euer Rechtsmittelverfahren, aber nicht die eigentlichen Gebühren an sich erstatten lassen könnt.