Weitere Informationen zu Kostenerstattungen finden sich hier.
Dies sind die Fälle, in denen es Sinn ergibt, Kostenerstattungen zu beantragen
Im folgenden Abschnitt, wird euch erklärt, was ihr tun könnt, wenn eine der oben genannten Konstellationen auf euch zutrifft
Wir haben uns mit dem Bundesverband der Roten Hilfe verständigt, dass es grundsätzlich möglich ist, über deren Ortsverbände Erstattungen von Kosten zu beantragen, die in Verwaltungssachen angefallen sind.
Schreibt dafür eine Mail an die Ortsgruppe eures Wohnorts und schildert euren Fall:
https://www.rote-hilfe.de/ueber-uns/adressen
Ihr wendet euch an die Repressionskostenhilfe von RAZ [email protected] und konzipiert zusammen einen Spendenaufruf.
Alle weiteren Infos dazu finden sich hier.
Ausführliche Infos zum UTF findest du hier.
Die Mittel, die der UTF bereitstellen kann sind begrenzt, weswegen ihr diese nur in Ausnahmefällen und nur nachrangig zu den ersten beiden Optionen in Anspruch nehmen solltet.
Um deine Gebührenbescheide, wie “Klebekosten” oder “Gesakosten” erstatten zu lassen, schreib bitte eine Mail an [email protected] und setze [email protected] in den CC. Dann schick eine zusammenhängende PDF-Datei (wirklich wichtig, damit die Bearbeitung funktioniert!) als Anhang der Mail mit:
Dies ist eine Möglichkeit, mit der ihr sofern ihr die im Formular aufgeführten Voraussetzungen erfüllt und euer Antrag genehmigt wird, nur die Kosten für euer Rechtsmittelverfahren, aber nicht die eigentlichen Gebühren an sich erstatten lassen könnt.