Berliner Gebührenbescheide
- Momentan ist es so, dass die Berliner Polizei leider unsere bisherige Vereinbarung (dass wir die Bescheide trotz fehlender aufschiebender Wirkung des Widerspruchs ausnahmsweise erstmal nicht zahlen müssen) beendet hat. Das heißt, dass die Einziehung nicht mehr ausgesetzt ist und wir deswegen davon ausgehen müssen, dass die 241 Euro wieder erst einmal gezahlt werden müssen, um Mahngebühren zu vermeiden. Die Vorlage des Widerspruchs für Berlin enthält zwar einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Bis über diesen entschieden wird, können aber bereits Mahngebühren angefallen sein.
- Es ist auch nach dem Beschluss des VG Berlin keinesfalls sicher, dass sie von ihrer Linie abweicht. Sprich es ist gut möglich, dass die Anträge auf Aussetzung abgelehnt werden und weiterhin vorläufig gezahlt werden muss. Zumindest hat es aber schon funktioniert eine laufende Pfändung und laufende Mahnverfahren mit Verweis auf den (noch nicht rechtskräftigen) Beschluss des VG Berlin auszusetzen.
- Allerdings haben wir vor dem VG in erster Instanz gewonnen - die Gebührenbescheide wurden für rechtswidrig erklärt. Sollte der Beschluss vor der Rechtsmittelinstanz aufrecht erhalten werden, bekommen wir unsere Gebühren zurück, wenn wir bis dahin alles richtig machen :)
- Widerspruch einlegen innerhalb der Frist mithilfe unserer Vorlage.
- 241€ überweisen. Wenn du hierfür finanzielle Unterstützung benötigst, gehe die hier aufgeführten Möglichkeiten durch. Brauchst du weitere Hilfe, wende dich bitte direkt an uns. Wenn du nicht gepfändet werden kannst und auch bereits eine Vermögensauskunft gemacht hast, betrifft dich dies nicht.
- Irgendwann bekommst du einen Widerspruchsbescheid. Das steht da auch genau so oben drauf. Das schickst du auch an [email protected] & dann reichen wir gemeinsam die Klage ein - siehe nächster Punkt.
- Klage einreichen mithilfe unserer Vorlage. Die Klage muss unterschrieben werden und per Post (nicht per Mail oder per Fax!) an das Gericht geschickt werden. Sie sollte spätestens einen Monat nachdem der Widerspruchsbescheid angekommen ist, bei dem Verwaltungsgericht eingehen (am eindeutigsten ist es, wenn das Schreiben innerhalb eines Monats ab dem Datum, das auf dem Widerspruchsbescheid steht, bei Gericht eingeht).
- In dem freien Bereich auf der Vorlage solltest du darauf eingehen, wenn etwas in der Schilderung des Sachverhaltes falsch ist - du z.B. an dem Tag gar nicht auf der Straße warst o.ä..
- In der Klageschrift sollte auch kurz ausgeführt werden, dass und warum keine witterungsbedingte oder sonstige Gefahr für die klagende Person bestand. Die Klageschrift beantragt, das Verfahren bis zu einer Entscheidung in den Parallelsachen ruhen zu lassen. Wir werden sehen, ob die Gegenseite dem zustimmt.
- Wenn die Klage bei dem Gericht eingegangen ist, gibt es von dort eine Rechnung über einen Gerichtskostenvorschuss i.H.v. 114 Euro oder in der Größenordnung.
- Sag uns bitte Bescheid, wenn du Widerspruch und Klage eingereicht hast oder falls du dich dagegen entscheiden solltest.