Zu allgemeinen Informationen zur GeSa und was eine Vorführung vor Gewahrsamrichter*innen bedeutet schau mal hier: https://wiki.raz-ev.org/de/Rechtshilfe/Repression/Gesa/Gewahrsamnahme
Die Angaben sind immer die maximal mögliche Zeit. Das bedeutet nicht, dass ihr in jedem Fall so lang in Gewahrsam sein werdet.
- Bis 24 Uhr des Folgetages
- bis 24 Uhr des Folgetages
- 1 Monat mit Möglichkeit auf Verlängerung um noch einen Monat
- Rechtsbeistand verpflichtend
- Bis 24 Uhr des Folgetages
- Gewahrsam zur Identitätsfeststellung: 12 Stunden
- Gerichtsbeschluss nur aufgrund anderer Gesetze möglich
¶ Brandenburg
- bis 24 Uhr des Folgetages
- bis 24 Uhr des Folgetages
- 4 Tage
- bei Beantragung über 24 Stunden Gewahrsam wird eine Rechtsbeistand beigeordnet
- bis 24 Uhr des Folgetages
- zur Identitätsfeststellung höchstens 12 Stunden
- 24 Stunden nach Ergreifung
- zur Identitätsfeststellung höchstens 12 Stunden
- 6 Tage
- (10 Tage wären bei Terrorismusverdacht möglich)
- 10 Tage (wenn Gefahr der Begehung einer Straftat besteht)
- 10 Tage bei einer bevorstehenden Straftat
- 14 Tage bei einer bevorstehenden terroristischen Straftat
- sonst: 6 Tage
- 14 Tage, wenn eine Straftat bevorsteht, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft wird ("Verbrechen"). Kann noch einmal um 14 Tage verlängert werden
- sonst 7 oder 10 Tage je nach fall
¶ Rheinland-Pfalz
¶ Saarland
- 14 Tage (bei bevorstehender Begehung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit erheblicher Bedeutung)
- sonst 2 Tage
- 24 Uhr des Folgetages
- Zur Feststellung der Identität höchstens 12 Stunden