Im Verlauf eines Verfahrens kann es an unterschiedlichen Punkten zu Einstellungen oder Angeboten von Einstellung vonseiten des Gerichts oder auch der Staatsanwaltschaft kommen. Außerdem ist es möglich, selbst als Verteidigung oder als angeklagte Person eine Einstellung begründet vorzuschlagen. Auf dieser Seite findest du hierfür Informationen zu den unterschiedlichen Möglichkeiten, der Bedeutung der einzelnen Paragraphen, sowie auch zuallererst eine strategische Einschätzung zu der Relevanz von Einstellungen.
Wenn du konkrete Fragen zu deiner persönlichen Situation hast, melde dich am besten per Mail bei [email protected]. Wenn du bereits eine Ansprechperson von RAZ aus hast, die z.B. die Vorbereitungen zu deinem Gerichtstermin betreut, kannst du dich mit Fragen hierzu auch direkt bei ihr melden.
Natürlich liegt die Entscheidung, ob Einstellungen für dich sinnvoll sind etc. letztlich komplett bei dir und RAZ unterstützt dich im Umgang damit. Trotzdem möchten wir einmal strategische Abwägungen teilen, die für oder auch gegen Einstellungen in Verfahren von Klimaaktivist*innen sprechen.
Wir empfehlen Einstellungen nicht generell, da uns klare Entscheidungen von Gerichten deutlich weiter bringen in unserer Konfrontation der Justiz mit der Herausforderung der Klimakrise und dem Umgang mit friedlichen Protesten in diesem Kontext. Aber im Einzelfall können sie sinnvoll sein.
Zur Erinnerung: Wir sind davon überzeugt, dass ziviler Widerstand das effektivste und aktuell geeignetste Mittel ist, gesellschaftlichen Wandel in der Klimakrise anzustoßen. Deshalb ist unsere Aufgabe auch, dass wir Protesträume verteidigen während wir das Justizsystem mit der Frage nach Gerechtigkeit, Legitimität von friedlichen Protesten, sowie der Herausforderung der Klimakrise konfrontieren. Dies geht am effektivsten in Gerichtssälen und indem wir Druck auf die Menschen ausüben, die dort Entscheidungen treffen müssen - also die Richter:innen. Dadurch kann ein Drama zwischen Politik und Justiz entstehen und durch unsere Unnachgiebigkeit verstärkt werden. Gleichzeitig müssen wir als Aktivist:innen handlungsfähig bleiben.
Zuallererst: Wenn dir im Laufe eines Gerichtsprozesses das Angebot einer Einstellung von Richter:in oder Staatsanwaltschaft gemacht wird, kannst du dir ruhig ordentlich Zeit nehmen, um darüber nachzudenken. Hier ist eine Pause wichtig, um über das Angebot zu beraten. Eventuell möchtest du hier auch kurz eine Person von RAZ anrufen. Außerdem musst du nicht das Angebot einfach dankbar annehmen und kannst Forderungen/Ansprüche stellen, indem du z.B. über Höhe der Geldauflage oder die Anzahl der Sozialstunden etc. diskutierst.
Auch wenn du anwaltlich vertreten bist, nimm dir hier ausführlich Zeit, um zu verstehen, welche Konsequenzen die einzelnen Angebote haben.
Einem Einstellungsangebot zuzustimmen kann sich wie Aufgeben und Akzeptieren anfühlen - so als hättest du etwas tatsächlich falsch gemacht und würdest nun noch “gut davonkommen”.
- Trotzdem kann es sinnvoll sein, ein solches Angebot anzunehmen.
- ACHTUNG: Oft werden in solchen Fällen die Kosten bei der angeklagten Person verortet! Dies muss aber nicht so sein, Kosten von Einstellungen sollten in unserem Fall bei der Staatskasse sein! Deine Schuld, bzw. dein strafbares Vergehen wurde hier ja gar nicht bis zum Ende geprüft.
- Beantrage also, dass die Kosten und Auslagen von der Staatskasse getragen werden sollen.
Es gibt viele Vor- und Nachteile von solchen Einstellungen. Als mögliche Nachteile zu Bedenken möchten wir hier folgende Punkte in den Raum stellen:
- Richter:innen können sich aus der Entscheidung rausziehen und müssen nicht ausführlich abwägen.
- Teilweise drücken sich Richter:innen durch Einstellungen ohne Auflagen vor Urteilen, unter anderem auch vor Freisprüchen. In Bensheim haben das Gericht und die Staatsanwaltschaft zum Beispiel erst versucht, den Angeklagten eine Einstellung ohne Auflagen anzubieten und nachdem die Angeklagten dieses Angebot abgelehnt haben, hat das Gericht freigesprochen.
- Du kannst hinterher nicht Rechtsmittel oder ähnliches einlegen, da du bereits zugestimmt hast. Außerdem gibt es auch keine Begründung zu den Abwägungen in schriftlicher Form.
- Wenn von dir bereits mehrere Verfahren eingestellt wurden, kann dies vom Gericht als Argument genutzt werden ein aktuelles Verfahren nicht mehr einzustellen. Einstellungen tauchen zwar nicht im polizeilichen Führungszeugnis auf, liegen den Gerichten aber vor. So kann sich eine Einstellung auch auf zukünftige Verfahren auswirken. Ein Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Einstellung des Verfahrens ist gemäß § 305 StPO nicht möglich.
- Das Erwirken einer Einstellung vor der tatsächlichen Verhandlung vor dem Gericht kann sinnvoll sein (dies ist zum Beispiel auf Anregung nach § 154 StPO möglich - dazu mehr später), da dies effektiv Kapazitäten und Repressionen einspart und dir gleichzeitig das Gefühl des Gewinnens mitgeben kann. Du sparst dir einen nervenaufreibenden Termin, sowie Geld und andere Ressourcen, die normalerweise in die Vor- und Nachbereitung eines solchen Termins fließen.
- Eine Möglichkeit hier kann sein, selbstständig Einstellungsangebote an die Gerichte bei laufenden Verfahren rauszuschicken und darin z.B. auf bereits rechtskräftige Verurteilungen oder laufenden Berufungsverhandlungen hinzuweisen (siehe § 154 StPO, weiter erklärt unten).
Wortlaut des Gesetzestextes nachzulesen unter: https://dejure.org/gesetze/StPO/153.html
- Unter diesem Paragraphen werden Tatbestände gefasst, die als Vergehen definiert werden. Das bedeutet, dass die Taten im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe geahndet werden (siehe § 12 StGB für den Unterschied zu Verbrechen). Straßenblockaden, sowie die typischen Vorwürfe bei Verfahren der Letzten Generation fallen in diesen Bereich (Nötigung, Widerstand, Sachbeschädigung & Co).
- Eine Einstellung nach § 153 StPO ist auch möglich, wenn im Verfahren durch Fallenlassen von Anklagepunkten nur noch ein Vergehen vorgeworfen wird (obwohl vorher vielleicht ein Verbrechen im Raum stand).
- Schuld muss als gering anzusehen sein, also im Vergleich unter dem Durchschnitt liegen.
- Es kann auch nach § 153 StPO eingestellt werden, wenn von der Staatsanwaltschaft kein öffentliches Interesse an der Verfolgung angenommen wird (meist der Fall, wenn die angeklagte Person nicht vorbestraft ist).
Folgen:
- kein Schuldnachweis, keine Eintragung ins Bundeszentralregister
- Tat kann nicht mehr als Vergehen verfolgt werden.
Strategiehinweis: §153 StPO ist ein Freispruch light. Oft werden Richter*innen und Staatsanwält*innen dem nur zustimmen, wenn sie euch auch freisprechen würden. Es kann auch sein, dass Richter*innen Angst haben freizusprechen und dafür in der Öffentlichkeit oder von Kolleg*innen “verurteilt” zu werden. In solchen Fällen ist die Einstellung ein Ausweg.
Achte hier besonders auf die Kosten! Wenn dir die Kosten des Verfahrens auferlegt werden, wird es auch noch teurer für dich, als ein Freispruch (da muss immer die Staatskasse bezahlen). Beantrage also zumindest, dass die Staatskasse die Kosten trägt, wenn du nicht das Risiko eingehen willst, dann vielleicht doch verurteilt zu werden, wenn du der Einstellung widersprichst.
Wortlaut des Gesetzestextes nachzulesen unter: https://dejure.org/gesetze/StPO/153a.html
- Anwendung bei Vergehen (s.o.).
- Auch möglich, wenn im Verfahren durch Fallenlassen von Anklagepunkten nur noch ein Vergehen vorgeworfen wird.
- Schuld darf der Einstellung nicht entgegenstehen (auch bei mittelschweren Vergehen möglich).
- Es kann auch nach § 153a StPO eingestellt werden, wenn von der Staatsanwaltschaft kein öffentliches Interesse an der Verfolgung angenommen wird (meist der Fall, wenn die angeklagte Person nicht vorbestraft ist).
- Ein häufiger genutzter Weg, um eine „richtige Bestrafung“ zu verhindern, wenn aufgrund der Beweislage eine Verurteilung wahrscheinlich ist.
Folgen:
- verschiedene Auflagen möglich wie Täter-Opfer-Ausgleich, Geldzahlung, Schadensbehebung, Sozialtraining oder gemeinnützige Arbeiten.
- Kein Schuldnachweis = keine Eintragung ins Bundeszentralregister
- Tat kann nicht mehr als Vergehen verfolgt werden.
Strategiehinweis: Da du einer Auflage zustimmst, kann sich eine Einstellung nach §153a für dich anfühlen, als hättest du zugestimmt Schuld zu tragen und hoffst noch möglichst gut davonzukommen. Manchmal ist es auch gar nicht “billiger” als eine Geldstrafe. Überlege dir also gut, wie du dich damit fühlen würdest, zumindest formell eine Schuld einzugestehen. Grundsätzlich raten wir von dieser Art der Einstellung eher ab. Wenn es für dich und z.B. deinen Beruf aber besonders wichtig ist, keine Eintragung ins Führungszeugnis zu bekommen, kann das hier der springende Punkt in der Abwägung sein.
Wortlaut des Gesetzestextes nachzulesen unter: https://dejure.org/gesetze/StPO/154.html
- Findet zum Beispiel Anwendung, wenn gegen die beschuldigte Person bereits ein rechtskräftiges Urteil wegen einer anderen Tat vorliegt oder ein solches zu erwarten ist. Neben diesem fällt die zu erwartende Strafe in der vorliegenden Sache nicht ins Gewicht und muss dementsprechend nicht zusätzlich bestraft werden.
- Eine weitere Möglichkeit ist, dass ein Urteil zeitnah nicht zu erwarten ist und ein rechtskräftiges oder zu erwartendes Urteil wegen einer anderen Tat reicht zur Einwirkung auf die beschuldigte Person bereits aus.
- Diese Einstellungsmöglichkeit wird oft vonseiten der Staatsanwaltschaft angeregt und dann bereitwillig von Richter:innen angenommen - auch um Arbeit zu sparen. Dann braucht es keine Zustimmung von dir oder deiner Verteidigung.
Folgen:
- Teileinstellung
- keine Schuldfeststellung
- kein Eintrag ins Bundeszentralregister
- Wiederaufnahme möglich, solange Tat nicht verjährt ist
- Zum Beispiel sinnvoll, wenn bereits eine erste Bestrafung vorliegt und die Justiz überfordert ist, und nicht mehrere Taten derselben Person verfolgen kann/will.
Strategiehinweis: Mit dieser Einstellung sparen sich Gericht und Staatsanwaltschaft Arbeit. Es kann aber auch dir Arbeit sparen, deshalb kann es Sinn ergeben, diese Einstellung im Vorhinein anzuregen. Hier ist allerdings deine Zustimmung nicht nötig, sodass du Gerichte nicht davon abhalten kannst so einzustellen, wenn du eher Arbeit verursachen willst. Von daher ist deine Möglichkeit der Einflussnahme hier begrenzt.
Du kannst auch selbst eine Einstellung nach § 154 StPO anregen. Hier findest du eine beispielhafte Vorlage, wie das aussehen könnte.
Anregung einer Einstellung des Bußgeldverfahrens nach § 154 StPO mit Blick auf laufende Strafverfahren.
Wortlaut des Gesetzestextes nachzulesen unter: https://dejure.org/gesetze/StPO/154a.html
- Dieselbe Tat oder mehrere abtrennbare Teile derselben Tat verwirklichen mehrere Tatbestände.
- Einzelne Taten/Teile der Tat fallen neben der „Haupttat“ oder einem rechtskräftigen oder zu erwartenden Urteil gegen die beschuldigte Person nicht ins Gewicht. Dies ist teilweise der Fall, wenn in einem Verfahren Nötigung und Widerstand verfolgt werden. Dann kann es zum Beispiel zu einer Einstellung des einen Vorwurfs kommen, da der andere klarer/einfacher zu verhandeln ist. Dann wird der andere Vorwurf eingestellt und die Verfolgung auf die „Haupttat“ beschränkt.
Folgen:
- Kein Schuldnachweis, kein Eintrag ins Bundeszentralregister.
- Aktenvermerk über Beschränkung in Gerichtsakte der Haupttat.
- Die eingestellte(n) Tat(en) können nicht mehr verfolgt werden.
Strategiehinweis: Das entscheiden Richter*innen normalerweise einfach während der Verhandlung, wenn irgendetwas schwierig nachzuweisen ist, oder es schon längst Zeit für das Mittagessen ist… Wenn es etwas anderes gibt, für das sie euch verurteilen können, sind sie oft damit zufrieden und lassen den Rest dann einfach bleiben.
Wortlaut des Gesetzestextes nachzulesen unter: https://dejure.org/gesetze/StPO/170.html
- Liegen zu wenige Beweise oder Zeugenaussagen vor, um den Verdacht gegen eine Person zu erhärten (hinreichender Tatverdacht), stellt die StA das Verfahren von Amts wegen ein.
- Hier hast du keine negativen Folgen, sondern das gesamte Verfahren ist eigentlich einfach abgehakt.
- Dies passiert relativ selten bei Verfahren von Klimaaktivist*innen, aber tatsächlich immer häufiger in München und in Tübingen.
Strategiehinweis: Nice, weil es uns Arbeit und Repressionen spart. Wir haben hier außerdem keinen Einfluss drauf…