Wenn du mehrere Anklageschriften aus der selben Stadt erhälst, kannst du beantragen, dass diese zusammen verhandelt werden und eine Gesamtstrafe gebildet wird. Das hat den Vorteil, dass diese geringer ausfällt, als alle Einzelstrafen addiert ergäben. Zudem bedeutet es für dich weniger Stress, weniger Gerichtskosten und weniger Belastung für unsere Anwält/innen, da es nur einen Termin gibt.
Die Verbindung von Verfahren kannst du entweder beim Gerichtsverfahren beantragen (allerdings nur bei Verfahren deren Anklageschriften du schon erhalten hast) oder generell bei der Staatsanwaltschaft darauf hinwirken, dass alle Verfahren die im Zusammenhang zueinander stehen verbunden werden. Am Besten beantragst du gleich beides. Wenn du die Verbindung von Gerichtsverfahren erfolgreich beim Gericht beantragt hast und später noch neue Anklageschriften erhälst, kannst du auch beantragen, dass das neue Verfahren mit den alten auch noch verbunden wird.
Antrag auf Verbindung bei Gericht: entwurf_verbindung.docx
Antrag auf Verbindung bei der Staatsanwaltschaft: /legal/entwurf_verbindung_sta.docx