Um dich mit der Thematik vertraut zu machen, findest du auf dieser Seite ein bisschen allgemeinen Input zur Führung von Gerichtsprozessen. Weitere Infos findest du dann auf anderen Seiten zu möglichen Zielen von Gerichtsprozessen, sowie eine Übersicht zur großen Geldfrage und wie Unterstützung hier möglich ist. Mit allen weiteren, spezifischen Dingen wird dir das Legal Team, deine Anwält:innen, oder Laienverteidiger:innen weiterhelfen :)
Diese Seite soll trotzdem einmal kurz ein paar Stichworte ansprechen und auffächern, damit du dich ein bisschen orientieren kannst in der Welt der Gerichte.
Sobald du eine Ladung zu deinem Gerichtsprozess erhalten hast, solltest du dich möglichst direkt bei RAZ melden. Eine Person wird sich dann bei dir melden und dich bei deinen Vorbereitungen begleiten.
Es kann auch sehr bestärkend sein, wenn du dir einen Gerichtsprozess einer anderen Person vor Ort anschaust. Zu den öffentlichen Verhandlungen hast du als Zuschauer:in immer freien Zutritt. Du findest eine fortwährend aktualisierte Liste der nächsten Gerichtsprozesse hier.
Du kannst so einen direkten Eindruck von den Räumen, dem Ablauf, der Stimmung usw. gewinnen, ohne selbst unter dem Druck zu stehen, angeklagt zu sein. Wenn du also Zeit dazu hast, neugierig darauf bist und es schon Prozesse in deiner Stadt gibt, ist das sehr zu empfehlen!
Falls du es vorher nicht ins Gericht schaffst, kannst du dir hier einen simulierten Prozess einer Jura-Vorlesung anschauen: https://www.youtube.com/watch?v=-JSz_I74dRk
Tipp: Besuch zur Vorbereitung ein Prozesstraining. Diese werden immer im RAZ Broadcast angekündigt und können sonst auch per Mail nachgefragt werden.
Da wir den Prozess genauso aktiv gestalten möchten, wie das Gericht und die Staatsanwaltschaft, gilt es, möglichst viele der zu Verfügung stehenden Mittel zu nutzen.
Hier findest du eine kleine Liste von all den Mitteln, die uns zu Verfügung stehen:
Hier nun eine stichpunktartige Übersicht zum Ablauf einer Hauptverhandlung. Ausführlich wirst du diese Punkte auch mit deiner Ansprechperson von RAZ besprechen.
Achtung: Sobald du hier sagst, dass du die Tat begangen hast, kann das Gericht den Prozess einfach für beendet erklären!
Also lieber sagen, dass du “erst einmal” über die Tatumstände sprechen möchtest. Dann geht das Gericht tendenziell weiter davon aus, dass du vielleicht noch etwas zu der tatsächlichen Tat sagen magst - während du diesen Zeitpunkt nutzen kannst, um über die Klimakatastrophe zu reden, die politische Untätigkeit, oder darüber, dass du den Vorgang der Nötigung eben nicht als “verwerflich” ansiehst.
Berufung: Berufung ist eins der möglichen Rechtsmittel, die wir sowie auch die Staatsanwaltschaft nach einem getroffenen Urteil des Amtsgerichts einlegen können. Dies führt dazu, dass der Prozess am Landgericht noch einmal aufgerollt wird und alle Beweise neu erhoben werden. Wenn (nur oder auch) die Staatsanwaltschaft in Berufung geht, kann dies dazu führen, dass die Strafe höher wird. Wenn allerdings nur angeklagte Person(en) Berufung einlegen, kann dies nicht zur Erhöhung der Strafe führen. Für das Einlegen von Rechtsmitteln gibt es eine einwöchige Frist ab Urteilsverkündung. Berufung und Revision müssen schriftlich eingereicht werden.
Revision: Das Rechtsmittel der Revision bezieht sich auf Rechtsfehler, die im Laufe der Prozessführung passiert sind. Dementsprechend findet hier keine neue Beweisaufnahme statt. Die Verantwortung hierfür liegt beim ‚nächst-höherem‘ Gericht, welches sich anschaut, was die Vorinstanz (z.B. das Amtsgericht) falsch gemacht hat. Das Revisionsgericht selbst kann keine eigenständige Strafe aussprechen, sondern die Sache aufgrund von Rechtsfehlern an das Ausgangsgericht zurückverweisen oder aber die Revision verwerfen und damit das ursprüngliche Urteil bestätigen.
Neben der Revision, die uns an die nächsthöhere Instanz bringt, gibt es auch noch die Sprungrevision gegen Urteile des Amtsgerichtes. Damit wird eine Zwischeninstanz übersprungen und unsere Berufungsinstanz fällt somit weg.
Für das Einlegen von Rechtsmitteln gibt es eine einwöchige Frist ab Urteilsverkündung. Berufung und Revision müssen schriftlich eingereicht werden.