Direkt einmal zu Beginn, möchten wir dir noch einmal in Erinnerung rufen, dass du dich mit allen Gedanken, Fragen, und Terminen, die anstehen im Zusammenhang mit klimaaktivistischen Aktionen, die unseren Werten entsprechen, jederzeit an [email protected] wenden kannst. Wir möchten dich so gut wir können unterstützen und achten darauf, dass wir alles regelmäßig anschauen und bei dringlichen Anliegen möglichst direkt, aber auf jeden Fall rechtzeitig, antworten.
Natürlich freuen wir uns, wenn du selbst die Orga zu deinem Prozess übernehmen magst, aber auch dann unterstützen wir dich nach Bedarf und stellen dir gerne erfahrene Menschen an die Seite. Auch bei einer möglichen Selbstverteidigung, freuen wir uns, wenn unsere internen Strukturen über den Prozess und die Art, wie du diesen führen möchtest, informiert sind. Denk daran, dass auch eine mediale Begleitung deines Prozesses sinnvoll und empowernd sein kann. Wenn du dich nicht selbst darum kümmern kannst/willst, haben wir auch Kontakte zu den Presse & Social Media Teams verschiedener Initiativen.
- Wichtig: Hier keine Aussagen zur Sache, zur anderen Sache, zur eigenen Person oder zu anderen Menschen machen. Alles kann gegen dich / uns verwendet werden.
- Falls es dir doch wichtig sein sollte hier bereits Angaben zu machen, tritt bitte mit uns per Mail ([email protected]) in Kontakt, damit wir dabei beraten können.
Diese kann entweder aus einem schriftlichen Anhörungsbogen bestehen oder aus der Vorladung zum Gespräch als Beschuldigte oder Zeugin. Hier muss mensch NICHT hingehen.
Es ist auch möglich, dass eine Einladung von der Staatsanwaltschaft kommt – allerdings ist dies eher unüblich. Hier muss mensch aber HINGEHEN, da sonst eine Zwangsvorführung möglich ist. Als Beschuldigte kann aber auch hier niemensch zum Reden gezwungen werden, du kannst dich also auf dein Aussageverweigerungsrecht berufen und schweigen. Eventuell schaffst du es auch wieder abgeladen zu werden, wenn du im Vorfeld des Termins darauf hinweist, dass du zwar erscheinen aber keine Aussage zur Sache machen wirst. Anders ist dies als Zeugin, in dieser Rolle darfst du nicht einfach so die Aussage verweigern. – Achtung hier, da manchmal auch Beschuldigte mit Vorwand als Zeug:innen geladen werden! Gegenfragen können hier aus der Patsche helfen.
- Sobald die Ermittlungen abgeschlossen sind, kann die Staatsanwaltschaft Anklage erheben. Dieser Anklagetext wird der angeklagten Person vom Gericht zugeschickt. Dabei fragt das Gericht, ob es Einwände gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens gibt. Diese zu erheben kann im Einzelfall angebracht sein– allerdings gilt auch hier, dass jede Aussage der anderen Seite bei der Vorbereitung des Prozesses hilft.
- Einwände gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens können insbesondere dann sinnvoll sein, wenn du fälschlicherweise beschuldigt wirst und keine Kapazitäten für die Verhandlung hast. In diesem Fall solltest du dich vorher unbedingt per Mail bei uns melden.
- Allerdings kann der Schritt des Anklagetextes direkt mit einem verschickten Strafbefehl übersprungen werden – dann flattert direkt ein gelblicher Brief mit der Post ins Haus. Im Prinzip eine Form der Verfahrensverkürzung.
- Wichtig ist, dass mensch sofort Einspruch einlegt sobald ein Strafbefehl angekommen ist. Das kann per Brief und per Fax passieren. Begründungen sind überflüssig, da sie Mühe machen und der anderen Seite helfen. Einspruch kann nur innerhalb der ersten gesetzten Frist (i.d.R. 14 Tage) eingelegt werden, aber jederzeit vor der Hauptverhandlung zurückgenommen werden.
- Wenn mensch einen Einspruch zurückzieht tritt der Strafbefehl in Kraft und es gibt keine Zusatzkosten.
- Nun greift das Recht auf Akteneinsicht – dies gilt es direkt zu nutzen. Um sich vorzubereiten, zu erfahren in welche Richtung die Ermittlungen gelaufen sind, was die Gegenseite weiß, welche Zeug:innen geladen sind etc.
- Akten können an Gerichten oder bei der Polizei während der Geschäftszeiten eingesehen werden. Meistens kann mensch auch Kopien machen - allerdings oft für 50 Cent pro Seite. Abfotografieren wird oft zugelassen.
Tipp: Akteneinsicht sollte möglichst früh beantragt werden, da diese öfter mal vom Gerichtspersonal verweigert wird.
- Weitere Infos und Vorlagen, um Akteneinsicht zu fordern findest du hier.
- nicht verunsichern lassen!
- Zur Vorbereitung und um die Übersicht beim Prozess zu behalten: Zusammenfassungen von Berichten, Zeug:innen-Listen und ähnliches erstellen.
Wenn du mehrere Anklageschriften aus der selben Stadt erhältst, kannst du beantragen, dass diese zusammen verhandelt werden und eine Gesamtstrafe gebildet wird. Das hat den Vorteil, dass diese geringer ausfällt, als alle Einzelstrafen addiert ergäben. Zudem bedeutet es für dich weniger Stress, weniger Gerichtskosten und weniger Belastung für unsere Anwält*innen, da es nur einen Termin gibt.
Leider gibt es kein Anrecht auf die Verbindung von Gerichtsverfahren, da es aber für die Gerichte auch weniger Arbeit bedeutet Verfahren zu verbinden, stehen die Chancen nicht allzu schlecht. Manchmal beantragt die Staatsanwaltschaft die Zusammenlegung von Verfahren auch selbst ("von Amts wegen").
Die Verbindung von Verfahren kannst du entweder beim Gerichtsverfahren beantragen (allerdings nur bei Verfahren deren Anklageschriften du schon erhalten hast) oder generell bei der Staatsanwaltschaft darauf hinwirken, dass alle Verfahren die im Zusammenhang zueinander stehen verbunden werden. Am Besten beantragst du gleich beides. Wenn du die Verbindung von Gerichtsverfahren erfolgreich beim Gericht beantragt hast und später noch neue Anklageschriften erhältst, kannst du auch beantragen, dass das neue Verfahren mit den alten auch noch verbunden wird.
Die Vorlagen zum Beantragen der Verbindung von Gerichtsverfahren, findest du hier.
Es gibt die Verschmelzungsverbindung nach § 2 StPO und die Verhandlungsverbindung nach § 237 StPO. In meiner Erfahrung ist es in der Regel eine Verschmelzungsverbindung. Bei beiden Formen ist es eine Ermessensentscheidung des Gerichts, also ziemlich frei. Bei der Verschmelzungsverbindung hat der Angeklagte das Recht die Trennung zu beantragen (§ 4StPO). "Die Trennung steht im pflichtgemäßen Ermessen [des Gerichts]; der Angeklagte hat hierauf keinen Anspruch (BGHSt 18, 238)". Bei der Verhandlungsverbindung konnte ich kein Antragsrecht finden. Bei der Verschmelzungsverbindung entstehen nur ein mal Prozesskosten, daher kann es sich sehr lohnen große Prozesse zu führen.
- Per Brief wird zum Termin, zum tatsächlichen Prozess geladen. In der Ladung sind die vom Gericht eingeladenen Zeug:innen aufgelistet – meist von der Staatsanwaltschaft vorgeschlagen.
- Auch für uns ist es im Vorfeld möglich, Zeug:innen oder andere Beweismittel zu nennen und zu beantragen diese zur Verhandlung zu laden. Allerdings kann die Gegenseite hierdurch Hinweise auf unsere Strategie erhalten und Zeug:innen können per Beweisantrag auch noch während der tatsächlichen Verhandlung mit eingebracht werden. Es kann aber auch sinnvoll sein eigene Zeugen bereits vor dem Verfahren zu beantragen. Zum Beispiel, wenn du eine weitere Anreise hast und einen weiteren Verhandlungstag vermeiden willst und du nicht ohnehin schon Kontakt zum Zeugen hast und dieser zur Verhandlung kommt. Grundsätzlich empfehlen wir nicht, diese Möglichkeit direkt in Anspruch zu nehmen, aber es kann im Einzelfall durchaus sinnvoll sein. Falls du Fragen dazu hast, melde dich gerne :)
- Wenn du einen vom Gericht akzeptieren Grund hast, warum du an dem Termin nicht kannst, kannst du auch auf eine Verschiebung des Prozesses hinwirken. Solche Gründe sind zum Beispiel: Ein längerer Auslandsaufenthalt, eine wichtige Klausur oder unter Umständen eine sehr wichtige Familienfeier. Hier hat des Gerichts sehr viel Entscheidungsspielraum
- Für eine Vorlage zum Antrag auf Verschiebung des Gerichtstermins schau mal hier
- Wichtig: Stelle diesen Antrag am Besten so früh wie möglich!
- Eine Verschiebung des Termins klappt besser, wenn du bereits gebuchte Unterkünfte oder Reisen für den betreffenden Zeitraum vorlegen kannst. Solltest du einen Urlaub ohne Vorab-Buchungen planen (z.B. mit dem Fahrrad oder Camper), kannst du auch versuchen noch stornierbare Buchungen zu tätigen und diese dann nach erfolgreicher Verschiebung des Gerichtstermins wieder stornieren. Häufig geht das sogar ohne Aufpreis.
- Wenn dir kurz vor dem Termin auffällt, dass du nicht kannst, melde dich am Besten bei uns und wir versuchen gemeinsam eine Lösung zu finden :)
Und dann gehts ans Eingemachte: Nun sollten wir die uns zur Verfügung stehende Zeit und weitere Ressourcen zur Vorbereitung des anstehenden Gerichtsprozesses nutzen.
Wie zu Beginn dieser Wiki-Seite beschrieben, haben wir Kontakte zu den Presse & Social-Media Teams verschiedener Initiativen. Selbstverständlich kannst du gerne selbst die Orga für deinen Prozess übernehmen, aber gerne unterstützen wir und stellen dir erfahrene Menschen an die Seite. So oder so ist es super wichtig, dass unsere Strukturen über deinen Prozess und auch die Weise, wie du diesen führen magst, Bescheid wissen. Nur dann können wir gemeinsam daran arbeiten, dass dein Prozess am Ende auch wirklich DEIN Prozess ist :)
- Übersicht zu Ort, Datum, Uhrzeit, Gerichtssaal, Richter*in, bisher geladene Zeug:innen
- Erinnern an stattgefundenen Protest, eventuell Gedächtnisprotokoll suchen & finden, sich mit anderen Menschen aus dem Protest absprechen (Haben die anderen auch schon Befehle oder sogar Prozesstermine erhalten? Vielleicht sogar für den gleichen Tag?)
- …
- Was genau möchte ich/möchten wir mit diesem Prozess erreichen?
- Gerne Input der RAZ Strategie zur Rate ziehen
- Was ist meine/unsere Vision?
- Beispiele: Entschlossenheit in den Gerichtssaal tragen, Klimanotstand und unsere Beweggründe in den Mittelpunkt rücken…
- Möchte ich den Prozess überhaupt führen oder lieber vermeiden, z.B. über eine Einstellung des Verfahrens
- Mehr Infos zur Einstellung von Gerichtsverfahren findet du hier
Eine Verteidigung nimmt eine wichtige Rolle im Gerichtsverfahren ein und ist neben emotionaler Unterstützung vor allem auch für die juristische Bewertung des Einzelfalls zuständig. Im Vorfeld deines Prozesses solltest du dir überlegen, ob und wenn ja, wie du verteidigt werden möchtest. Wir können dich als RAZ dabei unterstützen die richtige Form der Verteidigung zu finden und Kontakte vermitteln.
- Wenn du ohne weitere Person vor Gericht stehst, verteidigst du dich selbst. Zur inhaltlichen Vorbereitung kannst du dieses Wiki hier nutzen oder ein Prozesstraining vom RAZ e.V. besuchen, die anstehenden Termine findest du in unserem Kalender. Außerdem gibt es auch eine Videoreihe auf YouTube zur Vorbereitung auf einen Gerichtsprozess.
- Es gibt Menschen ohne abgeschlossenes Jurastudium, die bereit sind eine Verteidigung zu übernehmen, sofern sie vom Gericht zugelassen werden. Melde dich am besten per Mail bei uns, damit wir versuchen können dich mit einer Person zu vernetzen.
- Professionelle Verteidigung von Anwältis kann in vielen Fällen sinnvoll sein, aber erzeugt auch enorme Kosten. Eine finanzielle Unterstützung kann aktuell leider weder vom RAZ e.V. noch vom UTF geleistet werden. Wenn du trotzdem von einer Anwältin oder einen Anwalt verteidigt werden möchtest, können wir dir Kontakte zu Personen vermitteln, mit denen wir bereits gut zusammengearbeitet haben.
Wir können dich bei der Suche nach einer Verteidigung unterstützen. Außerdem haben wir zu manchen Richter*innen Steckbriefe aus bereits stattgefundenen Verhandlungen, die bereits einen Eindruck vom Auftreten geben können. Melde dich bei Bedarf gerne bei [email protected].
Weitere Infos rund um das Thema Verteidigung findest du hier.
- Wer schreibt und stellt welche Anträge: juristisch, inhaltlich, politisch…?
- Wer bereitet die Zeug:innen-befragung(en) vor? Wer führt diese beim Prozess durch?
- Emotionale Unterstützung?
- Wer ist für Öffentlichkeitsarbeit zuständig? Im Vorhinein und während des Prozesses?
- Möchten wir Begleitaktionen (z.B. Mahnwache)?
- Ideensammlung, Materialien, wer kümmert sich um was etc.?
- Mögliche Prozessabläufe durchspielen: Was tun wir, wenn unser Antrag auf Laienverteidigung abgelehnt wird (angeklagte Person wird durch Anwalti vertreten oder verteidigt sich alleine?) etc.?
- Organisieren von Unterstützung vor Ort
Da ein Ziel von politischer, offensiver Prozessführung sein kann, dass Anliegen der eigenen Kampagne in die Öffentlichkeit zu tragen, ist es natürlich super cool, wenn dies auch über Presse passiert! Hierdurch kannst du die Dringlichkeit deines Anliegens weiter vermitteln und Druck ausüben, sowie Debatten anzetteln.
Damit die Presse auch wirklich kommt und berichtet, ist es wichtig, dass du genau beschreibst worum es in dem Prozess gehen wird und warum es für die Presse interessant sein wird darüber zu berichten. Dabei solltest du berücksichtigen, dass die Aufmerksamkeit für Gerichtsprozesse abnimmt, wenn schon mehrere vergleichbare Prozesse in der Stadt gelaufen sind. Eventuell braucht es dann noch andere Aufmacher wie zum Beispiel, dass eine (lokal) bekannte Person angeklagt ist.
Wenn du dich wohl mit der Aufmerksamkeit durch die Presse fühlst, sprich mit uns ab ob und wie du die Presse bei deinem Prozess nutzen könntest und wer sich darum kümmert sie zu kontaktieren.