Bayerische Gebührenbescheide
- In Bayern muss direkt eine Klage eingereicht werden und nicht einfach ein Widerspruch, wie dies in anderen Bundesländern der Fall ist. Eine Klage gegen einen Gebührenbescheid hat ebenfalls keine aufschiebende Wirkung.
- Das heißt, du musst erstmal Geld bezahlen. Bei erfolgreich geführter Klage bekommst du dein Geld zurück. Falls die Klage nicht erfolgreich sein sollte, kommen zusätzlich zu den schon gezahlten Kosten des Bescheides eventuelle Verfahrenskosten auf dich zu.
- Als erstes musst du jetzt innerhalb eines Monates die Klage beim Verwaltungsgericht einreichen, am besten mit unserer Vorlage für Bayern. Bitte vergiss die Unterschrift nicht. Falls du die Klage faxen solltest, schick am besten das Original noch per Post hinterher.
- Wir sind momentan in Kontakt mit einer Rechtsanwältin, die in diesem Bundesland die Verfahren für Gebührenbescheide einschätzt & dann entscheiden wir über das weitere Vorgehen. Deswegen ist es auch besonders wichtig, dass du uns deinen Bescheid per Mail schickst - damit wir dich auch auf dem Schirm haben :)