Bayerische Gebührenbescheide
- In Bayern muss direkt eine Klage eingereicht werden und nicht einfach ein Widerspruch, wie dies in anderen Bundesländern der Fall ist. Ob eine Klage gegen einen Gebührenbescheid aufschiebende Wirkung hat, ist umstritten. Häufig steht in den Bescheiden drin, dass eine Klage keine aufschiebende Wirkung hätte, aber das Verwaltungsgericht Würzburg hat in einem Beschluss festgestellt, dass ihrer Meinung nach die aufschiebende Wirkung besteht. Wenn du das Risiko von Mahngebühren vermeiden möchtest, solltest du vorsichtshalber erstmal bezahlen. Bei erfolgreicher Klage bekommst das Geld zurückerstattet. Ansonsten kannst du dich schriftlich bei der Polizei melden mit Hinweis auf deine Klage und sie auffordern die Vollstreckung des Gebührenbescheids wegen der aufschiebenden Wirkung auszusetzen. Falls die Polizei darauf nicht eingeht, riskierst du Mahngebühren von voraussichtlich erstmal 5€.
- Trotzdem musst du erstmal die Verfahrenskosten vorstrecken. Diese richten sich nach dem Streitwert der Klage (siehe Allgemeines) und liegen meistens bei 114€. Wenn du den Betrag nicht vorstreckst, wird das Gericht deine Klage voraussichtlich auch nicht bearbeiten.
- Als erstes musst du jetzt innerhalb eines Monates die Klage beim Verwaltungsgericht einreichen, am besten mit unserer Vorlage für Bayern. Bitte vergiss die Unterschrift nicht. Falls du die Klage faxen solltest, schick am besten das Original noch per Post hinterher. Außerdem solltest du eine Kopie des beklagten Gebührenbescheids anhängen, damit das Gericht den Streitwert ordentlich festlegen kann und nicht zu hoch ansetzt.
- Es besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Ruhendstellung zu stellen. Wenn dem zugestimmt wird, bleibt deine Klage erstmal bis zur Entscheidung über die im Antrag genannten Klagen offen und es kommt vorher nicht zur mündlichen Verhandlung. Dies bietet die Möglichkeit die Entscheidung über die “Musterklagen” erstmal abzuwarten und dann die eigene Klage je nach Ausgang ggf. wieder zurückzuziehen.
- Inzwischen gibt es erste Entscheidungen über Klagen gegen Gebührenbescheide wegen Wegtragen von der Straße (Unmittelbarer Zwang) in Bayern. Nach aktueller Einschätzung (Stand Oktober 2024) werden die Erfolgsaussichten der Klagen als eher gering eingeschätzt, sofern nicht eindeutige formelle Fehler bei der Auflösung der Versammlung aufgetreten sind. Wenn es dir darum geht die Kosten zu vermeiden, ist eine Klage also nur bei formellen Fehlern der Versammlungsauflösung sinnvoll. Politische Klagen können darüber hinaus aber natürlich auch interessant sein.
- Eine Zusammenfassung zum Umgang mit Gebührenbescheiden in Bayern findet ihr außerdem in einem extra dafür aufgenommenem Video.
- Wendet euch bei Fragen an [email protected]. Die Menschen aus der AG Verwaltungsrecht werden sich dann mit euch in Verbindung setzen.