Ordnungswidrigkeiten sind geringe Verstöße gegen das Gesetz, wie z.B. Falsch Parken. im Regelfall gibt es keinen Prozess, sondern es wird ein Bußgeldbescheid ausgestellt, der von Bürgis im Regelfall einfach bezahlt wird. Ordnungswidrigkeiten werden weder im Führungszeugnis, noch im erweiterten Führungszeugnis vermerkt.
Bei einem Bußgeldbescheid empfehlen wir, innerhalb der kurzen Frist von zwei Wochen nach Zustellung (Zustellungsdatum steht auf dem gelben Briefumschlag) Einspruch einzulegen! Pass voll gerne diese Vorlage auf deinen Fall an. Das ergibt Sinn, weil der Einspruch jederzeit wieder zurückgezogen werden kann und so alle Möglichkeiten offen bleiben. Wenn du keinen Einspruch einlegst innerhalb dieser zwei Wochen, wird das Bußgeld rechtskräftig. Du „akzeptierst“ die Strafe sozusagen und kannst dich danach auch nicht nochmal umentscheiden. Es ist also wichtig, dass das schnell passiert! Relevant für die Frist ist nämlich der Zugang deines Briefes bei Gericht und nicht wann du ihn losschickst.
Schick auf jeden Fall einen Scan an [email protected].
Bevor du einen Gebührenbescheid erhälst, kommt im Regelfall ein Anhörungsbogen.
Mit einem Anhörungsbogen will dir die Polizei die Möglichkeit geben, dich (schriftlich oder mündlich) zu dem Vorwurf zu äußern/neue Dinge herausfinden, bevor sie das Verfahren zur Entscheidung über die Eröffnung an die Staatsanwaltschaft abgibt.
Wir empfehlen einen Anhörungsbogen von der Polizei komplett zu ignorieren. Die Polizei ist dazu da, um gegen uns zu ermitteln, jegliche Aussage kann zu unserem Nachteil genutzt werden. Alles, was gut für dich ist, können wir auch immer noch in einem eventuellen Gerichtsprozess, bzw. in dessen Vorfeld einbringen :) Wenn du dir aber unsicher bist, schick ein PDF sehr gerne ans RAZ über [email protected].
Wenn du zu einer mündlichen Anhörung geladen wurdest und die Polizei nicht nerven willst, spricht aber auch nichts dagegen, der Polizei kurz mitzuteilen, dass du nicht erscheinen wirst. Du kannst das einfach formlos per Mail machen und sagen, dass du dich ohne Akteneinsicht nicht zu den Vorwürfen äußern wirst.
Sollte der Anhörungsbogen grobe Fehler enthalten, kannst du das auch mitteilen. Das kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn du einen Anhörungsbogen für etwas erhälst, was du nicht getan hast und ein Verfahren verhindern willst. Es gibt keine Garantie, dass das klappt, aber wenn du die Polizei auf ihren Fehler hinweist, kann es sein, dass das nochmal überprüft wird, bevor ein Verfahren eröffnet wird. Du kannst den Fehler aber auch erst im Verfahren vorbringen. Wenn du etwas angibst, sei dir bewusst, dass du damit möglicherweise andere Menschen belastet und spricht das im Zweifelfall besser mit uns ab. Wenn du zum Beispiel beschuldigt wirst, Graffiti gesprüht zu haben, du aber nur daneben standest und gefilmt hast und das so angibst, wird die Polizei wahrscheinlich nochmal ermitteln, wer denn dann gesprüht hat.
Oft steht in Anhörungsbögen, mensch müsste gewisse Angaben machen und das sei sonst eine Ordnungswidrigkeit. Der Fakt, dass die Polizei den Anhörungsbogen zustellen konnte zeigt allerdings schon, dass sie die wichtigen Daten haben. Uns ist kein Fall bekannt, in dem das Ignorieren eines Anhörungsbogen ein Problem dargestellt hat.
Solche Bögen können auch mit folgenden Betreffzeilen betitelt sein: „Belehrung / schriftliche Äußerung im Strafverfahren“, „Vorladung“, oder „Anhörung“.
Wenn du den Bußgeldbescheid erhalten hast und Einspruch einlegen willst (wann das Sinn machst s. unten) dann achte darauf, die zwei Wochen Frist einzuhalten. Diese gilt ab der Zustellung des Bescheides bei dir, bis zum Eingang des Einspruch bei Gericht.
Pass voll gerne diese Vorlage auf deinen Fall an. Du musst den Einspruch nicht begründen.
Im Regelfall erhälst du nach einem Einspruch die Bitte den Bußgeldbescheid zu begründen. Diese kann von der Polizei, von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht kommen. Wenn der Bescheid nicht grob fehlerhaft ist, solltest du das Schreiben ignorieren. Oftmals steht in den Schreiben, dass Kosten entstehen, wenn der Bescheid nicht begründet wird. Dies liegt einfach daran, dass bei Nichtbegründung automatisch ein Gerichtsprozess angestoßen wird, der Gerichtskosten verursacht. Solltest du einen offensichtlichen Grund haben, warum du Einspruch einlegst ("Ich war an der Aktion gar nicht beteiligt") und diesen mitteilst könnte die jeweilige Stelle einfach entscheiden, das Verfahren einzustellen/den Bescheid zurücknehmen und die Gerichtskosten würden nicht anfallen. Da der Einspruch aber im Regelfall eine aufwändigere Prüfung der Gesetzeslage benötigt macht es in den meisten Fällen keinen Sinn, diesen zu begründen, da diese Prüfung nur ein Gericht vornehmen kann.
Während des gesamten Prozesses kann es zur Einstellung des Prozesses kommen. Die Strafe ist dann aufgehoben
Wenn das Verfahren nicht eingestellt wird, wird das zuständige Gericht irgendwann einen Prozesstermin terminieren. Wenn du auf eine Einstellung gehofft hattest, kannst du den Einspruch bis kurz vor dem Verfahren noch zurücknehmen und so die Gerichtskosten verhindern.
Für die Vorbereitung auf den Prozess beantrage am Besten direkt Akteneinsicht und wende dich für Unterstützung an [email protected]
Wir empfehlen Grundsätzlich bei Bußgeldbescheiden ersteinmal Einspruch einzulegen. Gerade wenn viele Menschen auf einmal Einspruch einlegen, können wir eine Überforderung der Justiz erreichen, die dazu führt, dass Verfahren eingestellt werden. Wenn du schon viele andere Strafverfahren laufen hast, steigert dass die Wahrscheinlichkeit einer Einstellung zusätzlich. Wenn du nur wegen einer möglichen Einstellung Einspruch eingelegt hast, kannst du diesen bis kurz vor einem Verfahren zurücknehmen und die so die Kosten und den Stress eines Verfahren sparen.
Auch wenn es nicht zu einer Einstellung kommt, kann es sich lohnen den Einspruch aufrechtzuerhalten. Der Widerstand kann so in die Gerichte weitergetragen werden und auch hier gibt es gewisse Chancen auf eine Einstellung oder einen Freispruch.
Bei Fragen melde dich gerne unter [email protected]
Wenn du keinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegst musst du 5 % der Strafe noch zusätzlich als Bearbeitungsgebühr zahlen. Mindestens jedoch 25 Euro.
Wenn du Einspruch einlegst und es zum Verfahren kommt, kommen nochmal 5 % mindestens jedoch 25 Euro dazu.
Bei einem Bußgeld über 250 Euro musst du also bei einem Gerichtsverfahren mit 50 Euro zusätzlichen Kosten rechnen ohne Gerichtsverfahren mit 25 Euro zusätzlichen Kosten.
Für Tipps, wie du Gerichtskosten und Strafen tragen kannst, schau mal hier