Auf dieser Seite findest du Infos zu dem Ablauf einer Straßenblockade, bzw. Massenbesetzung, und ihrer Auflösung, sowie zur Gewahrsamnahme und den möglichen strafrechtlichen Konsequenzen.
Ganz unten findest du außerdem einen Erfahrungsbericht von der ersten Massenblockade der Letzten Generation am 28.10. - spring da gerne runter, wenn dich dies interessiert. Eine tatsächliche Beteiligung kann jedoch auch anders verlaufen, da diese Protestform noch nicht ausführlich erprobt ist und auch die Polizei nicht immer Regeln befolgt - nur damit du das bei der Vorbereitung auf deinen Protest im Hinterkopf behältst.
Die Menschen vom EA besetzen rund um die Uhr eine Telefonnummer, die für dich immer erreichbar ist. Diese nimmst du mit in den Protest und meldest dich, wenn du z.B. von der Polizei mitgenommen wirst (weitere Infos dazu findest du unten).
Schreib dir die Nummer am besten auf deinen Arm und nicht auf einen Zettel, den du eventuell verlieren kannst: Bei LG lautet sie 030 92109146
So, jetzt geht es um alles, was du im Zusammenhang mit Straßenblockaden einmal grob gehört haben solltest. Für weitere Infos, schau dich am besten noch weiter im Wiki um!
Eine nicht-angemeldete Straßenblockade ist erstmal eine unangemeldete, friedliche Versammlung. Dadurch ist sie durch Art. 8 GG geschützt und wird durch das geltende Versammlungsgesetz gestützt. Die Polizei ist dementsprechend dazu verpflichtet, friedliche Versammlungen zu schützen, solange diese durch die Polizei nicht rechtswirksam aufgelöst wurde.
Wenn die Polizei ankommt und eine unangemeldete Versammlung festgestellt hat, wird sie wahrscheinlich einen alternativen Versammlungsort zuweisen, der weniger stört, als wenn du dich mitten auf der Straße befindest.
Die Auflösung der Versammlung muss verständlich an alle Versammlungsteilnehmer:innen kommuniziert werden. Erst nach dieser Auflösung müssen sich alle Teilnehmer:innen von diesem Ort entfernen. Wenn die Polizei eine Versammlung formal korrekt auflöst (was nicht immer der Fall ist), dann muss sie mindestens drei Ansagen machen. Erst nach diesen Aufforderungen stellt eine weitere Teilnahme möglicherweise eine Ordnungswidrigkeit dar.
Erfahrungsgemäß lässt sich aber nicht versprechen, dass die Polizei keine Ermittlungsverfahren einleitet, auch wenn du vor der dritten Ansage gehst.
Hier sollte noch die Möglichkeit bestehen, den Versammlungsort der aufgelösten Versammlung zu verlassen, ohne eine Festnahme oder strafrechtliche Konsequenzen zu befürchten.
Siehe erste Ansage.
Wenn du nach der dritten Ansage weiterhin nicht den Versammlungsort verlässt, musst du mit einer Räumung rechnen, sowie eine eventuelle ED-Behandlung, Gewahrsamnahme, und die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen Nötigung nach § 240 Abs. II StGB und eventuell § 113 StGB (wenn du geklebt hast) - siehe unten.
Wenn ihr nicht freiwillig aufsteht, wenn die Polizei dies von euch verlangt, wird sie euch wahrscheinlich entweder wegtragen oder mithilfe von Schmerzgriffen (sogenannten Transporttechniken) von der Straße bringen.
Infos wann es zu Gewahrsamnahmen kommt, wie ihr euch dann verhaltet, was eure Recht sind etc. findet ihr hier: Gewahrsamnahme (Gesa)
Wenn du dich festklebst oder betonierst oder sonstige Methoden nutzt um dich “dauerhaft mit der Straße zu verbinden”, musst du zusätzlich zu dem Vorwurf der Nötigung auch mit einem Vorwurf des Widerstandes nach § 113 StGB rechnen.
Außerdem kann es zu Gebühren für deine Ablösung kommen. Die Gebührenbescheide lagen in Berlin bisher bei 241€ pro Ablösung. Allerdings haben wir in einem Eilverfahren gegen diese Art der Bescheide gewonnen, da eine falsche Rechtsgrundlage für deren Begründung genutzt wurde. Es steht allerdings noch ein Hauptverfahren aus - deswegen kann es immer auch zu weiteren, bzw anderen Gebühren kommen.
Für Informationen zum Umgang mit Gebührenbescheiden, schau am besten ins Legal Wiki!
In letzter Zeit gibt es unterschiedliche Umgangsweisen der Polizei mit derartigen Protesten. Einige Einheiten tragen dich ganz entspannt als Päckchen weg, wenn du ihnen die Möglichkeit gibst, und andere Einheiten nutzen direkt Schmerzgriffe. Diese Schmerzgriffe können richtig weh tun. Falls du auch nach deiner Entlassung noch Schmerzen spüren solltest, lass dir dies unbedingt von einer:m Ärzt:in bescheinigen und melde dich beim Legal Team damit! Wir sammeln diese Vorfälle.
Versuch dir in so einem Fall am besten auch die Einsatzeinheit oder -Nummer zu merken.
Wenn du dich in Deutschland an einer Straßenblockade beteiligt, wird momentan eigentlich immer ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es kann natürlich sein, dass die Polizei hiervon absieht, wenn es zu viele Menschen sind oder sie überfordert sind. Das ist ein Phänomen, dass wir z.B. bei Protestmärschen sehen. Diese sind auch nicht angemeldet, aber normalerweise werden keine Personalien aufgenommen. Trotzdem solltest du dich auch bei größeren Protesten darauf einstellen, dass eine Personalienfeststellung (plus Gewahrsamnahme und Ermittlungsverfahren) möglich ist. Dann muss die Polizei ihre Ermittlungen an die deutsche Staatsanwaltschaft weitergeben.
Wenn dies passiert, erhältst du irgendwann einen “Anhörungsbogen” (den du ignorieren kannst, wenn er von der Polizei kommt), später dann einen “Strafbefehl” oder eine “Anklageschrift”. Diese Briefe schickst du am besten direkt als Scan per Mail an [email protected]. Wir erklären dir dann die Optionen und unterstützen dich im weiteren Prozess.
Am 28.10.23 wurde die Massenblockade erst einmal als eine Versammlung anerkannt durch die Polizei und war dementsprechend auch durch diese zu schützen.
Nach circa einer Stunde wurde die Versammlung dann auf nur eine der Fahrbahnspuren beschränkt und das Kleben wurde insgesamt verboten. Hierzu gab es drei Aufforderungen.
An diesem Punkt klebten sich Menschen in kleinen Blockadereihen auf der verbotenen Fahrbahn nach & nach fest. Diese wurden dann nach drei Aufforderung Stück für Stück gelöst und geräumt.
Hier hat die Polizei begonnen, die Menschen unterschiedlich zu behandeln.