Ein Laienverteidigi kann entweder schriftlich vor Gericht beantragt und dann durch Richteri genehmigt (oder auch abgelehnt…) werden oder Richteri lässt den Antrag stillschweigend einfach zu. Laienverteidigung kann zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens beantragt werden - also im Vorhinein der Hauptverhandlung, ganz zu Beginn oder während des Prozesses, oder auch im Nachhinein, um z.B. Rechtsmittel einzulegen.
Ein Laienverteidigi muss tatsächlich keine schriftlichen Nachweise über juristische Fähigkeiten erbringen. Allerdings muss die Person meistens erklären können, wieso sie sich als Verteidigung eignet und nötige juristische Fähigkeiten besitzt.
Vorlage zum Download: 1_zulassung_verteidiger.doc
Vorlage persönlicher Bezug plus Jurakenntnisse: antrag_verteidigung_allgemein.docx
Durch angeklagte Person
Vorlage zum Download: beschwerde_ablehnung_laineverteidigung.doc
Durch abgelehnte Verteidigung
Vorlage zum Download: beschwerde_der_verteidigung.docx
Vorlage zum Download: antrag_auf_aussetzung_der_hauptverhandlung.doc
Vorlage zum Download: befangenheitsantrag_nach_beschwerde_und_ablehnung_laienverteidigung.doc