Eine Wahlverteidger:in nach § 138 Abs. 2 StPO kann entweder schriftlich vor Gericht beantragt und dann durch die Richter:in genehmigt (oder auch abgelehnt…) werden oder die Richter:in lässt den Antrag stillschweigend einfach zu. Die Wahlverteidigung kann zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens beantragt werden - also im Vorhinein der Hauptverhandlung, ganz zu Beginn oder während des Prozesses, oder auch im Nachhinein, um z.B. Rechtsmittel einzulegen.
Die Handhabung der Anträge bei der Gerichte ist sehr unterschiedlich. Es ist auch möglich, genehmigt zu werden, ohne schriftlichen Nachweise über juristische Fähigkeiten zu erbringen. Allerdings muss die Person oft erklären können, wieso sie sich als Verteidigung eignet und nötige juristische Fähigkeiten besitzt. Weitere Details findest du hier.
Vorlage zum Download: 1_zulassung_verteidiger.doc
Vorlage persönlicher Bezug plus Jurakenntnisse: antrag_verteidigung_allgemein.docx
Durch angeklagte Person
Vorlage zum Download: beschwerde_ablehnung_laineverteidigung.doc
Durch abgelehnte Verteidigung
Vorlage zum Download: beschwerde_der_verteidigung.docx
Vorlage zum Download: antrag_auf_aussetzung_der_hauptverhandlung.doc
Vorlage zum Download: befangenheitsantrag_nach_beschwerde_und_ablehnung_laienverteidigung.doc