Auf dieser Seite sind allgemeine Informationen zum Thema Beweisanträge sowie Beispielanträge zu finden.
Dieser Artikel befindet sich gerade in Überarbeitung. Die Beweisanträge in den Tabellen wurden überprüft und aktualisiert. Die weiter unten aufgelisteten sind etwas uneinheitlich, teilweise fehlerhaft und weniger aktuell.
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Mit einem Beweisantrag kannst du beantragen, dass das Gericht zu einer bestimmten Tatsache Beweis erhebt.
Ein Beweisantrag kann auch schon zur Vorbereitung auf einen Gerichtsprozess gestellt werden, wird aber in der Regel beim Gerichtstermin (Hauptverhandlung) direkt vor Ort gestellt. Er wird dann während der Beweisaufnahme gestellt. Die Beweisaufnahme beginnt in der Regel mit der Befragung von Zeug:innen und endet mit der Verlesung des Auszugs aus dem Bundeszentralregister (BZR). Spätestens wenn das Gericht ankündigt, dass es mit der Beweisaufnahme aus seiner Sicht fertig ist, sind Beweisanträge zu stellen.
Beweisanträge werden in der Hauptverhandlung gestellt, indem sie (meistens) vollständig verlesen werden. Sie sollten außerdem ausgedruckt und unterschrieben mitgebracht werden, um sie dann abgeben zu können, damit sie ins Protokoll aufgenommen werden.
Welchen Sinn haben Beweisanträge?
Das Gericht muss jeden Beweisantrag durch einen begründeten Gerichtsbeschluss ablehnen, wenn es die beantrage Beweiserhebung nicht durchführen will. Leider fällt die Begründung oft sehr kurz aus. Wenn ihr mehrere Beweisanträge stellt kann das Gericht entscheiden, ob es nach jedem Beweisantrag einzeln eine Entscheidung dazu trifft oder sich erst alle anhört und dann die Entscheidungen verkündet.
Aktenzeichen
Überschrift “Beweisantrag”
**“**In der Strafsache gegen … (Name)"
“beantrage ich”
Beweismittel:
Als Beweismittel kommen nur in Betracht: Zeug:innen, Sachverständige, Urkunden, Augenscheinsobjekte
Beweisbehauptung ("zum Beweis der Tatsache, dass…")
Begründung (üblicherweise als Zwischenüberschrift):
Name, Datum, Unterschrift
Achtung: Bei einigen Beweisanträgen müssen Dinge für das konkrete Verfahren eingetragen oder angepasst werden. Diese Stellen sind in gelb und ggf. durch Kommentare am Dokument markiert.
Viele beziehen sich konkret auf Protestformen der Letzten Generation, können aber für andere Proteste angepasst werden.
Titel | Anwendungsgebiet | Anmerkungen | Download | Stand |
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Freisprüche § 113 | Straßenblockade mit Ankleben, Vorwurf § 113 | BewA Anhang |
03.07.25 | |
Freisprüche § 113 – ohne Anhang | Straßenblockade mit Ankleben, Vorwurf § 113 | Version ohne Verweise auf den Anhang, falls du nicht so viel drucken möchtest | BewA | 03.07.25 |
Ankleben charakteristisches Merkmal | Ankleben, Vorwurf § 113 | BewA Anhang |
20.04.25 | |
Klimakleber*in gängiger Begriff | Ankleben, Vorwurf § 113 | BewA Anhang |
20.04.25 | |
Ankleben steigert Hemmschwelle | Straßenblockade mit Ankleben, Vorwurf § 113 | BewA | 20.04.25 | |
Polizei zieht Menschen direkt weg | Straßenblockade mit Ankleben, Vorwurf § 113 | BewA | 20.04.25 | |
Hände abreißbar | „normales“ Ankleben mit Sekundenkleber, Vorwurf § 113 | BewA Anhang |
20.04.25 | |
keine Gewalthandlungen | Ankleben, Vorwurf § 113 | BewA | 20.04.25 | |
keine Gewalthandlungen – Stellungnahme | Ankleben, Vorwurf § 113 | kein Beweisantrag, sondern Stellungnahme nach Zeugibefragung Zeugi fragen, ob aktiven Handlungen unternommen wurden, um das Ablösen zu erschweren & woraus der körperliche Aufwand für ablösende Beamti genau bestand |
BewA | 20.04.25 |
Weitere Beweisanträge mit optionalem Bezug auf § 113 StGB findest du unter Versammlungsfreiheit.
Titel | Anwendungsgebiet | Anmerkungen | Download | Stand |
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Menschen kein physisches Hindernis | Straßenblockade, Vorwurf § 240 | BewA Anhang |
03.07.25 |
Gab es am Blockadeort Ausweichmöglichkeiten? Das spricht gegen eine Nötigung, unabhängig davon, ob sie genutzt wurden.
Titel | Anwendungsgebiet | Anmerkungen | Download | Stand |
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Wendemöglichkeit gegeben | Straßenblockade, Vorwurf § 240 | Autos konnten wenden & über die Gegenfahrbahn wegfahren | BewA | 03.07.25 |
Wendemöglichkeit genutzt | Straßenblockade, Vorwurf § 240 | Autos haben tatsächlich gewendet | BewA | 03.07.25 |
Grünstreifen befahrbar | Straßenblockade, Vorwurf § 240 | angrenzender Grünstreifen war theoretisch befahrbar (über 3,00 m breit & nicht baulich abgegrenzt), inkl. ausführlicher Erklärung der 2.-Reihe-Rechtsprechung | BewA | 03.07.25 |
Grünstreifen befahren | Straßenblockade, Vorwurf § 240 | angrenzender Grünstreifen wurde tatsächlich befahren nach „Grünstreifen befahrbar“ stellen |
BewA | 03.07.25 |
Bürgersteig befahrbar | Straßenblockade, Vorwurf § 240 | angrenzender Bürgersteig war theoretisch befahrbar (über 3,00 m breit & nicht baulich abgegrenzt) inkl. ausführlicher Erklärung der 2.-Reihe-Rechtsprechung optional danach „Menschen kein physisches Hindernis“ stellen |
BewA | 03.07.25 |
Bürgersteig befahren | Straßenblockade, Vorwurf § 240 | angrenzender Bürgersteig wurde tatsächlich befahren nach „Bürgersteig befahrbar“ stellen |
BewA | 03.07.25 |
Die Beweisanträge werden wahrscheinlich alle wegen Nicht-Relevanz abgelehnt werden. Es kann trotzdem Sinn ergeben, sie zu stellen, um aufzuzeigen, dass Blockaden durchaus als nicht-verwerflich i.S.d. § 240 Abs. 2 StGB eingestuft werden können, auch bei deutlicher Verkehrsbeeinträchtigung. Außerdem zeigen die Urteile, welche Kriterien bei einer Verwerflichkeitsprüfung berücksichtigt werden müssen und bringen Richter*innen hoffentlich dazu, sich dabei etwas mehr Mühe zu geben.
Titel | Anwendungsgebiet | Anmerkungen | Download | Stand |
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Freisprüche § 240 | Straßenblockade, Vorwurf § 240 | BewA Anhang |
20.04.2025 | |
Freisprüche § 240 – ohne Anhang | Straßenblockade, Vorwurf § 240 | Version ohne Verweise auf den Anhang, falls du nicht so viel drucken möchtest | BewA | 20.04.2025 |
keine Verwerflichkeit bei 6h Blockade | Straßenblockade/Schilderbrücke, Vorwurf § 240 | BewA Anhang |
23.04.2025 | |
Freispruch Leipzig | Straßenblockade, Vorwurf § 240 | in Teilen in „Freisprüche § 240“ enthalten | BewA Anhang |
23.04.2025 |
Ablehnung Strafbefehl Berlin | Straßenblockade, Vorwurf § 240 | in Teilen in „Freisprüche § 240“ enthalten | BewA Anhang |
23.04.2025 |
Straßenblockaden stehen in der Regel bis zur Auflösung unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit. Mit diesen Beweisanträgen kannst du das Gericht daran erinnern, dies auch wirklich zu berücksichtigen.
Titel | Anwendungsgebiet | Anmerkungen | Download | Stand |
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politische Versammlung | Straßenblockade, Vorwurf § 240 optionaler Bezug auf Ankleben, Vorwurf § 113 |
BewA | 03.07.25 | |
Friedlichkeit der Versammlung | Straßenblockade, Vorwurf § 240 optionaler Bezug auf Ankleben, Vorwurf § 113 |
BewA Anhang |
03.07.25 | |
Autobahn geeigneter Versammlungsort | Straßenblockade auf Autobahn, Vorwurf § 240 | BewA Anhang |
03.07.25 | |
kein Stau bei Auflösung | Straßenblockade, Vorwurf § 240 | BewA | 03.07.25 |
Für eine rechtmäßige Versammlungsauflösung muss die Polizei einige Kriterien erfüllt haben. Wenn dies nicht der Fall war, kannst du mit diesen Beweisanträgen argumentieren, dass der Schutz der Versammlungsfreiheit die gesamte Zeit bestand. Falls mehrere Kriterien nicht erfüllt wurden, kann es sich lohnen, alle in einen Beweisantrag zusammenzubasteln, da sich sonst Beweismittel und Relevanz wiederholen.
Titel | Anwendungsgebiet | Anmerkungen | Download | Stand |
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Bewegungsfreiheit nicht eingeschränkt | Straßenblockade, Vorwurf § 240 optionaler Bezug auf Ankleben, Vorwurf § 113 |
BewA | 03.07.25 | |
körperliche Unversehrtheit nicht gefährdet | Straßenblockade, Vorwurf § 240 optionaler Bezug auf Ankleben, Vorwurf § 113 |
BewA Anhang |
03.07.25 | |
keine Einzelfallprüfung | Straßenblockade, Vorwurf § 240 optionaler Bezug auf Ankleben, Vorwurf § 113 |
schnelle & vorformulierte Beschränkung & Auflösung | BewA | 03.07.25 |
keine Frage nach Versammlungsleitung | Straßenblockade, Vorwurf § 240 optionaler Bezug auf Ankleben, Vorwurf § 113 |
keine Frage nach Versammlungsleitung vor beschränkender Verfügung | BewA | 03.07.25 |
kein Kooperationsgespräch | Straßenblockade, Vorwurf § 240 optionaler Bezug auf Ankleben, Vorwurf § 113 |
es wurde kein Kooperationsgespräch angeboten | BewA | 03.07.25 |
keine beschränkende Verfügung | Straßenblockade, Vorwurf § 240 optionaler Bezug auf Ankleben, Vorwurf § 113 |
keine beschränkende Verfügung vor Auflösung | BewA | 03.07.25 |
Auflösung nicht begründet | Straßenblockade, Vorwurf § 240 optionaler Bezug auf Ankleben, Vorwurf § 113 |
Begründung der Auflösung wurde nicht an alle kommuniziert | BewA | 03.07.25 |
keine Versammlungsauflösung | Straßenblockade, Vorwurf § 240 optionaler Bezug auf Ankleben, Vorwurf § 113 |
Versammlung wurde ohne Auflösung geräumt | BewA | 03.07.25 |
Die meisten Straßenblockaden der Letzten Generation wurden zumindest allgemein für einen bestimmten Zeitraum und eine bestimmte Stadt angekündigt. Das sollte in der Verwerflichkeitsprüfung berücksichtigt werden, da Autofahrende die Möglichkeit hatten in diesen Zeiträumen auf andere Verkehrsmittel auszuweichen.
Titel | Anwendungsgebiet | Anmerkungen | Download | Stand |
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Ankündigung Januar 2022 | Straßenblockade, Vorwurf § 240 | „Essen retten – Leben retten“, Berlin | BewA Anhang |
30.04.2025 |
Ankündigung 18.03.2022 | Straßenblockade, Vorwurf § 240 | „100. Tag der neuen Bundesregierung“, Berlin | BewA Anhang |
30.04.2025 |
Ankündigung April 2022 | Straßenblockade, Vorwurf § 240 | „Stoppt den fossilen Wahnsinn“, Frankfurt a.M. | BewA Anhang |
30.04.2025 |
Ankündigung Juni 2022 | Straßenblockade, Vorwurf § 240 | Berlin | BewA Anhang |
30.04.2025 |
Ankündigung Oktober 2022 | Straßenblockade, Vorwurf § 240 | Berlin | BewA Anhang |
30.04.2025 |
Ankündigung November 2022 | Straßenblockade, Vorwurf § 240 | München | BewA Anhang |
30.04.2025 |
Ankündigung Dezember 2022 | Straßenblockade, Vorwurf § 240 | Berlin + München | BewA Anhang |
30.04.2025 |
Ankündigung 05.12.2022 | Straßenblockade, Vorwurf § 240 | Stachus München | BewA Anhang |
30.04.2025 |
Ankündigung 20.12.2022 | Straßenblockade, Vorwurf § 240 | Stachus München | BewA Anhang |
30.04.2025 |
Ankündigung April 2023 | Straßenblockade, Vorwurf § 240 | „Stadtstillstand“, Berlin | BewA Anhang |
30.04.2025 |
Ankündigung August 2023 Nürnberg | Straßenblockade, Vorwurf § 240 | „100 für Bayern“, Nürnberg | BewA Anhang |
30.04.2025 |
Ankündigung August 2023 Regensburg | Straßenblockade, Vorwurf § 240 | „100 für Bayern“, Regensburg | BewA Anhang |
30.04.2025 |
Ankündigung August 2023 München | Straßenblockade, Vorwurf § 240 | „100 für Bayern“, München | BewA Anhang |
30.04.2025 |
Ankündigung September 2023 | Straßenblockade, Vorwurf § 240 | „Wendepunkt“, Berlin | BewA Anhang |
30.04.2025 |
Ankündigung | Straßenblockade, Vorwurf § 240 | Dein Protest ist nicht dabei? Dann such selbst Beweismittel und füll diese Vorlage aus. | BewA | 30.04.2025 |
Hier geht es nicht darum, ob Autos auf der blockierten Straße die Blockade umfahren konnten (die gibt's hier), sondern ob es die Möglichkeit gab über andere Straßen ans Ziel zu kommen.
Titel | Anwendungsgebiet | Anmerkungen | Download | Stand |
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Umfahrbarkeit | Straßenblockade, Vorwurf § 240 | BewA | 03.07.2025 |